Page 9 - Taxikurier Februar 2025
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der Ortskunde treten sollte, vorgelegt.   zum Sommer 2026 fünf Jahre nach der   ge des TMV: Beenden Sie als Bundesver-
            Umso ernüchternder ist es jetzt, dass im     Novelle des PBefG starten zu können.  kehrsminister das Vorhaben „Kleine Fach-
            vierten Jahr nach der Verabschiedung der                           kunde“ so zügig als möglich.
            Novelle des Personenbeförderungsgeset-  Dies alles ist im Taxi- und Mietwagenge-
            zes bislang nichts Greifbares passiert,   werbe niemandem mehr darstellbar – umso   Jede weitere Besprechung, jede weitere
            nichts Konkretes in die Wege geleitet und   mehr, da das Gewerbe händeringend auf   Sitzung und jedes weitere Arbeitspapier
            nichts auch nur ansatzweise umgesetzt   der Suche nach Fahrern ist. Im Ergebnis   bindet die Kapazitäten in Ihrem Haus,
            worden ist.                      hat das Taxigewerbe die Ärmel schon längst  bei den 16 Landesbehörden und bei uns
                                             hochgekrempelt und sich selbst geholfen,   Verbänden. Zudem erfahren wir aus unse-
            Erst wird ein Fragenkatalog mit einer Ver-  um so durch entsprechende Schulungen   ren Landesverbänden, dass auch die dor-
            spätung von einem Jahr bei den Verbän-  und gewerbeinterne Prüfungen schnell, un-  tigen Fachminister nicht mehr dahinter-
            den und in den Landesministerien abge-  bürokratisch und pragmatisch die Qualität   stehen – sofern sie es überhaupt jemals
            fragt. Zudem ist auf unsere Anregung als   sicherzustellen. Die Anzahl an bereits er-  taten. Lassen Sie es ruhen und überlassen
            TMV eine Runde der Verbände einberufen   teilten Fahrerlaubnissen ohne Prüfung   Sie es der nächsten Regierung und dem
            worden, in der uns das Ministerium dann     innerhalb der letzten 42 Monate stellt ein   nächsten Bundestag, die entsprechenden
            erstmals damit konfrontierte, dass es eine   Prüfvolumen dar, dass selbst bei zeitnaher   Regelungen aus dem Personenbeförde-
            online-Prüfung geben soll, bei der wir   Einführung der Prüfung alleine logistisch   rungsrecht zu entfernen.
              unbedingt sichergestellt haben wollten,   nicht mehr aufholbar ist. Der Fahrpersonal-
            dass diese betrugssicher sei.    mangel würde durch solch eine „Nachprü-  Mit den besten Grüßen
                                             fung“ noch negativer das Gewerbe beein-  verbleiben wir
            Nach einer Prüfungsphase von sage und   flussen als bisher. Darüber hinaus wurde
            schreibe wieder einem ganzen Jahr ohne   beispielsweise in München die Fahrerlaub-  Ihr
            Kontakt zu den Verbänden wurden wir   nis mit auflösender Bedingung, die bislang
            dann damit konfrontiert, dass eine    drei Jahre erteilt wurde, nunmehr schon   Thomas Kroker
            Online-Prüfung nicht umsetzbar sei und   ohne Auflagen für maximal fünf Jahre ver-  (TMV-Präsident)
            man nun wieder über Präsenzprüfungen   geben. Auch hier gilt, dass die Praxis vor
            nachdenke. Schon damals hatten wir   Ort handeln musste, da die Minister nicht   Patrick Meinhardt
            deutlich gemacht, dass die Geduld des   gehandelt haben. Deswegen die klare Ansa-  (TMV-Hauptgeschäftsführer)
            Gewerbes auf dem absoluten Nullpunkt
            ist. Inzwischen war das Thema sogar von
            der Tagesordnung der Verkehrsminister-
            konferenz vollständig verschwunden und
            danach nur noch als Bericht vermerkt.
            Durch die Bundestagswahl im Februar
            wird sicher auf der Frühjahrskonferenz der
            Verkehrsminister am 2. und 3. April kei-
            nerlei Beschluss herbeigeführt werden, so
            dass frühestens in der Herbsttagung am
            29. und 30. Oktober diesen Jahres eine
            letztliche Entscheidung gefällt werden
            könnte, um dann wohl gegebenenfalls





             Werther   von Kummer   Nöker   Dr. Schwerdt

                                    Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft       *
                                            Tätigkeitsschwerpunkte

                Monika Werther   *    Sven von Kummer     *      Nicola Nöker  *      Dr. Birgit Schwerdt  *
              Fachanwältin: Verkehrsrecht  Fachanwalt: Familienrecht   Fachanwältin: Arbeitsrecht   Fachanwältin: Strafrecht
               Unfallschadensregulierung   Sozialrecht und Zivilrecht  Verwaltungsrecht    Bußgeldsachen
                  Versicherungsrecht         Erbrecht             Fahrerlaubnisrecht
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