Page 7 - Taxikurier April 2025
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RECHTSPRECHUNG


            ➔ URTEILE



           Straße darf für den Straßenverkehr nur bei
           Vorliegen einer Gefahrenlage gesperrt werden



           Erhöhte Unfallgefahren könnten ein Grund für eine   WERBUNG
             Straßensperrung sein.

             Die Rathausstraße in Flensburg darf nicht gesperrt werden.    IM TAXIKURIER.
             Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht
             entschieden und in seinem Urteil die Voraussetzungen für
             eine Straßensperrung ausgeführt.                  STARKE

           Das hat die 3. Kammer heute in einem Urteil entschieden. Anlass
           war die bereits im Eilverfahren durch beide Gerichtsinstanzen ge-  ARGUMENTE,
           gangene Beschränkung des Straßenverkehrs von der Einmündung
           der Rathausstraße in den Straßenzug Nordergraben ⁄ Südergraben
           bis zur ZOB-Kreuzung auf den Anlieger-, Linien- und Radverkehr.
           Die zuständige Kammer hatte damals beschlossen, dass diese   STARKE
             Sperrung rechtswidrig war, woraufhin die Rathausstraße geöffnet
           wurde. Nach Beschwerde der beklagten Stadt Flensburg änderte
           das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung jedoch ab. Dies   WIRKUNG!
           hatte zur Folge, dass die Beklagte die ursprüngliche Beschränkung
           der Rathausstraße noch am selben Tag wieder in Kraft setzte.
           Die Kammer hält im jetzigen Urteil an der Rechtswidrigkeit der   ➔ AUFLAGE 4.500 MONATLICH
             Beschränkung fest. Es fehle an einer Gefahrenlage, die das allge-
           meine Risiko einer Beeinträchtigung der Leichtigkeit (Staurisiko)   ➔ HOCHWERTIGER DRUCK
           oder Sicherheit des Verkehrs (Unfallrisiko) übersteige. Erhöhte   ➔ FREI IM INTERNET ABRUFBAR
             Unfallgefahren seien im von der Beklagten beauftragten Verkehrs-
           gutachten nicht belegt. Ihr gehe es auch nicht um die Verkehrs-  ➔ 12.000 LESER PRO MONAT
           sicherheit, sondern lediglich um einen ungehinderten Verkehrs-  ➔ GRÖSSTE TAXI-GENOSSENSCHAFT
           fluss. Dass die Gefahr für die Leichtigkeit des Verkehrs an den zwei
             Knotenpunkten in Flensburgs Innenstadt in den vornehmlich ver-    DEUTSCHLANDS
           kehrsträchtigen Nachmittagsstunden das allgemeine Verkehrsrisiko   ➔ 2.750 ANGESCHLOSSENE FAHRZEUGE
           erheblich übersteigt, konnte die Kammer jedoch nicht feststellen.  ➔  1.500 TAXI-UNTERNEHMEN

           Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann nach   MIT 7.500 TAXIFAHRER ⁄ INNEN
             Zustellung der Urteilsgründe binnen eines Monats die Zulassung   ➔ 100.000 FAHRTEN TÄGLICH
           der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.
           (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungs-
           gericht, Urteil vom 30.01.2025)








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