Page 7 - Taxikurier April 2025
P. 7
RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
Straße darf für den Straßenverkehr nur bei
Vorliegen einer Gefahrenlage gesperrt werden
Erhöhte Unfallgefahren könnten ein Grund für eine WERBUNG
Straßensperrung sein.
Die Rathausstraße in Flensburg darf nicht gesperrt werden. IM TAXIKURIER.
Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht
entschieden und in seinem Urteil die Voraussetzungen für
eine Straßensperrung ausgeführt. STARKE
Das hat die 3. Kammer heute in einem Urteil entschieden. Anlass
war die bereits im Eilverfahren durch beide Gerichtsinstanzen ge- ARGUMENTE,
gangene Beschränkung des Straßenverkehrs von der Einmündung
der Rathausstraße in den Straßenzug Nordergraben ⁄ Südergraben
bis zur ZOB-Kreuzung auf den Anlieger-, Linien- und Radverkehr.
Die zuständige Kammer hatte damals beschlossen, dass diese STARKE
Sperrung rechtswidrig war, woraufhin die Rathausstraße geöffnet
wurde. Nach Beschwerde der beklagten Stadt Flensburg änderte
das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung jedoch ab. Dies WIRKUNG!
hatte zur Folge, dass die Beklagte die ursprüngliche Beschränkung
der Rathausstraße noch am selben Tag wieder in Kraft setzte.
Die Kammer hält im jetzigen Urteil an der Rechtswidrigkeit der ➔ AUFLAGE 4.500 MONATLICH
Beschränkung fest. Es fehle an einer Gefahrenlage, die das allge-
meine Risiko einer Beeinträchtigung der Leichtigkeit (Staurisiko) ➔ HOCHWERTIGER DRUCK
oder Sicherheit des Verkehrs (Unfallrisiko) übersteige. Erhöhte ➔ FREI IM INTERNET ABRUFBAR
Unfallgefahren seien im von der Beklagten beauftragten Verkehrs-
gutachten nicht belegt. Ihr gehe es auch nicht um die Verkehrs- ➔ 12.000 LESER PRO MONAT
sicherheit, sondern lediglich um einen ungehinderten Verkehrs- ➔ GRÖSSTE TAXI-GENOSSENSCHAFT
fluss. Dass die Gefahr für die Leichtigkeit des Verkehrs an den zwei
Knotenpunkten in Flensburgs Innenstadt in den vornehmlich ver- DEUTSCHLANDS
kehrsträchtigen Nachmittagsstunden das allgemeine Verkehrsrisiko ➔ 2.750 ANGESCHLOSSENE FAHRZEUGE
erheblich übersteigt, konnte die Kammer jedoch nicht feststellen. ➔ 1.500 TAXI-UNTERNEHMEN
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann nach MIT 7.500 TAXIFAHRER ⁄ INNEN
Zustellung der Urteilsgründe binnen eines Monats die Zulassung ➔ 100.000 FAHRTEN TÄGLICH
der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungs-
gericht, Urteil vom 30.01.2025)
Informieren Sie sich, wir beraten Sie gern!
Per Mail unter anzeigen@tmeg.de
oder telefonisch unter: (089) 21 61 877
APRIL 2025 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 7