Page 14 - Taxikurier April 2023
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RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
Verbot des Überholens an unübersichtlichen Stellen Rechtsfahrgebotmissachtung ist nicht zwingend
dient auch dem Schutz des Überholten gleichbedeutend mit Rücksichtslosigkeit
Mögliche Gefährdung des Überholten Keine Rücksichtslosigkeit bei längerem Auslandsaufenthalt
mit Linksverkehr
Das Verbot zum Überholen an unübersichtlichen Stellen gemäß
§ 5 Abs. 2 StVO gilt auch dem Schutz des Überholten. Denn auch Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt,
dieser kann durch ein Überholmanöver gefährdet werden. Dies hat handelt regelmäßig lediglich unachtsam und nicht rücksichtslos,
das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden. wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechts-
fahrgebot verstößt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 kam
es auf einer Straße im Saarland zu einem Sturz mehrerer Radfahrer. Der Angeklagte verbrachte einen siebenwöchigen Urlaub in Thai-
Die Radfahrer fuhren auf Rennräder in einer Gruppe. Ein von hin- land. Noch am Tag seiner Rückkehr fuhr er mit seinem Pkw von
ten kommender Golf mit einem Anhänger setzte zu einem Über- Winnweiler nach Ramstein. Dabei befuhr er die Landstraße auf der
holen der Gruppe an. Da an dieser Stelle die Straße eine Kurve linken Spur. Nach zwei bis drei Minuten Fahrtzeit kollidierte er in
beschrieb, erkannte der Fahrer des Golfs nicht, dass ihm ein ande- einem Kurvenbereich frontal mit einem auf derselben Fahrspur
res Fahrzeug entgegenkam. Der Golf-Fahrer musste daher den entgegenkommenden Pkw. Der Angeklagte hatte sich weder vor
Überholvorgang abbrechen und zog nach rechts in Richtung der Fahrtantritt noch während der Fahrt darüber Gedanken gemacht,
Radfahrer. Ein paar der Radfahrer kamen beim Versuch dem Golf dass in Deutschland – anders als in Thailand – Rechtsverkehr
auszuweichen zu Fall. Im anschließen Schadenersatzprozess von herrscht. Die Unfallgegnerin und ihr Beifahrer wurden bei dem
einem der Radfahrer gegen den Golf-Fahrer ging es unter anderem Unfall verletzt.
darum, ob dem Golf-Fahrer ein Verstoß wegen des Überholens an
einer unübersichtlichen Stelle angelastet werden könne.
OLG verneint fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung
Verbot des Überholens an unübersichtlichen Stellen Das Amtsgericht Rockenhausen hat den Angeklagten wegen fahr-
dient auch dem Schutz des Überholten lässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahr-
lässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass das Verbot, an 150 Tagessätzen verurteilt, die Fahrerlaubnis entzogen und die
unübersichtlichen Stellen zu überholen, nicht nur dem Schutz des Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von weiteren acht
Gegenverkehrs diene, sondern auch des zu überholenden Verkehrs- Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Landgericht
teilnehmers. Auch dieser könne durch ein regelwidriges Überholen Kaiserslautern hat diese Entscheidung bestätigt. Auf die hiergegen
gefährdet werden. Denn der Überholende werde, wenn auf kurzer gerichtete Revision des Angeklagten hat das Pfälzische Oberlandes-
Entfernung ein Verkehrsteilnehmer entgegenkommt, häufig zur gericht das Urteil dahin geändert, dass der Angeklagte der fahrläs-
Vermeidung eines Zusammenstoßes sein Fahrzeug vorzeitig nach sigen Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist,
rechts ziehen. Auch werde der Überholende gerade wegen der nicht jedoch der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung. Wegen
Unübersichtlichkeit der Stelle im Allgemeinen von vornherein der deshalb auszusprechenden Rechtsfolgen muss sich das Landge-
bestrebt sein, sich möglichst weit rechts zu halten, und deshalb richt erneut mit dem Fall befassen. Zur Begründung hat der Senat
den seitlichen Abstand zu dem zu Überholenden möglichst gering des Pfälzischen Oberlandesgerichts ausgeführt:
bemessen.
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung setzt
Urteil vom 15.12.2022 – 4 U 136 ⁄ 21) rücksichtsloses Handeln voraus
Eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung setze ein rücksichts-
loses Handeln voraus, was im Falle des Angeklagten nicht ange-
nommen werden könne. Rücksichtslos handele ein Fahrer, der sich
konkret seiner Pflicht bewusst sei, sich aber dennoch nicht an sie
halte. Rücksichtslos handele auch, wem es egal sei, ob er sich an
seine Pflichten als Teilnehmer im Straßenverkehr halte und ein-
fach, ohne an die Folgen zu denken, drauflosfahre. Es müsse sich
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