Page 13 - Taxikurier Dezember 2023 und Januar 2024
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ist beschlossen und dürfte auch bald
             im Bundesgesetzblatt erscheinen). Von
             dieser Mitteilungspflicht ist abzusehen,
             sie soll also derzeit nicht erfolgen.
             Sie ist so lange ausgesetzt, bis von der
             Finanzverwaltung eine derzeit in Ent-
             wicklung befindliche elektronische
               Übermittlungsmöglichkeit eingerichtet
             worden ist.

           Noch einen positiven Effekt arbeitete
             Thomas Kroker, ebenfalls TMV-Vizepräsi-  Die Klage wurde vom Landgericht Berlin in   dem 23. Zivilsenat beim Kammergericht
           dent, heraus:                     erster Instanz zugunsten der Kläger (LV   Berlin erneut verhandelt. Im Laufe dieser
                                             Bayern, GVN, FPN) entschieden. Mit ande-  Verhandlung widerrief der Vertreter des Be-
           „Mit dieser Nichtbeanstandungsregelung ist   ren Worten, die klagenden Verbände müs-  rufungsklägers (also der Anwalt des BVTM)
           auch die noch mit dem Anwendungserlass   sen diese Umlage nicht bezahlen. Hierge-  diese Berufung, sodass das erstinstanzliche
           zur Abgabenordnung noch vor wenigen Wo-  gen ging der Beklagte (BVTM) in Berufung.   Urteil nun Rechtskraft erlangt hat. Das
           chen aus Umsetzungsgründen vorgesehene   Nach einer langen Wartezeit auf  einen Ter-    Ergebnis dieser Klage bestätigt unsere
           Ungleichbehandlung von Taxi- und Miet-  min wurde dieser Fall am Donnerstag, den   Rechtsauffassung, Damit ist dieses lang-
           wagenunternehmen – Wegstreckenzähler   9. November 2023 in zweiter Instanz vor   atmige Verfahren nun beendet.
           sollten nämlich auf unbestimmte Zeit von
           den Regelungen ausgenommen werden –
           nicht mehr aktuell“.               Unternehmerkurse des Landesverbandes 2024 in München

                                              ➔ Kurs 1 ⁄ 2024 vom 16.01.2024 bis 08.02.2024
           Klägergemeinschaft gewinnt den     ➔ Kurs 2 ⁄ 2024 vom 27.02.2024 bis 21.03.2024
           Rechtsstreit gegen den BVTM        ➔ Kurs 3 ⁄ 2024 vom 16.04.2024 bis 14.05.2024
                                              ➔ Kurs 4 ⁄ 2024 vom 25.06.2024 bis 18.07.2024
           Der Landesverband Bayerischer Taxi- und   ➔ Kurs 5 ⁄ 2024 vom 12.09.2024 bis 10.10.2024
           Mietwagen-Unternehmen e.V. sowie der   ➔ Kurs 6 ⁄ 2024 vom 12.11.2024 bis 05.12.2024
           GVN (Hannover) und die FPN (Monheim)
           hatten zum Ende des Jahres 2020 ihre Mit-  Termine: Jeden Dienstag und Donnerstag 18.00 Uhr – 20.30 ⁄ 21.00 Uhr.
           gliedschaften im Bundesverband Taxi und
           Mietwagen e.V. (BVTM) durch Kündigung   Die Kurse finden im Schulungsraum der Taxi-München eG in der
           beendet.                           Engelhardstraße 6, Vordergebäude, 1. OG statt.
                                              Anmeldung: Rückgebäude, 1. OG Verwaltung, Frau Manuela Müller,
           In der Endphase des Jahres 2020, als die   Telefon (089) 2161 - 367.
           Kündigungen bereits rechtskräftig waren,
           wurde auf einer Mitgliederversammlung des
           BVTM eine außerordentliche Umlage zur   Unternehmerkurse des Landesverbandes 2024 in Nürnberg
           Bewältigung einer außergewöhnlichen Auf-
           gabe beschlossen. Diese außergewöhnliche   ➔ Kurs 1 ⁄ 2024 vom 10.01.2024 bis 07.02.2024
           Aufgabe lag zum Zeitpunkt dieses Be-  ➔ Kurs 2 ⁄ 2024 vom 08.04.2024 bis 06.05.2024
           schlusses bereits in der Vergangenheit, und   ➔ Kurs 3 ⁄ 2024 vom 03.06.2024 bis 01.07.2024
           die beschlossene Umlage betrug für die   ➔ Kurs 4 ⁄ 2024 vom 07.10.2024 bis 11.11.2024
           drei austretenden Landesverbände in Sum-
           me einen sehr hohen fünfstelligen Betrag.   Termine:
                                              Jeden Montag und Mittwoch 17.00 Uhr – 20.00 Uhr.
           Die Verantwortlichen dieser drei austreten-  Der Unterricht findet im Schulungszentrum der Taxi-Zentrale Nürnberg,
           den Verbände verständigten sich darauf, in   Imbuschstr. 63, 90473 Nürnberg statt. Zufahrt nur über Liegnitzer Straße!
           einer gemeinsamen Klage gegen diese erho-  Anmeldung: Taxi-Zentrale Nürnberg, bei Herrn Jacobi, Telefon 0911/952 100.
           bene Umlage vorzugehen. Man vertrat den
           Standpunkt, dass eine Umlage für eine au-  Kursgebühren
           ßergewöhnliche Aufgabe in einem Verein zu-  Kurs inkl. Lehrmaterial: 295 Euro, Kurswiederholung innerhalb eines Jahres:
           erst durch die Basis genehmigt werden muss   145 Euro, Versandkosten bei Zusendung des Lehrmaterials: 4,50 Euro.
           und erst danach ausgeführt werden kann.






                                                                            DEZEMBER 2023 ⁄ JANUAR 2024 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 13
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