Page 12 - Taxikurier Dezember 2023 und Januar 2024
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DER LANDESVERBAND

            ➔ AKTUELLE INFORMATIONEN













           TSE: Zum 1. Januar 2024 nicht umsetzbar

           Bundesministerium der Finanzen verlangt, erst ab 2026, zwingend die zertifizierte technische
           Sicherheitseinrichtung (TSE) bei Taxametern und Wegstreckenzählern


             Die wiederholt und massiv vorgetrage-  tungsstellen bei einer Flut von Bearbeitun-  zwar baldmöglichst bemühen, umgehend
             nen Proteste der Verbände des Taxi- und   gen ihre eichgesetzlichen Aufgaben nicht   ihre Taxameter und Wegstreckenzähler
             Mietwagengewerbes waren erfolgreich.   in kurzer Zeit wahrnehmen können, ist es   TSE-tauglich zu machen bzw. aufzurüs-
             Das Gewerbe wird zunächst von einer   sonnenklar, dass der Termin 1.1.2024 in   ten. Die Finanzverwaltung wird es aber
             weiteren und schon faktisch untragba-  der Praxis nicht zu halten sein wird.  bis spätestens zum 31.12.2025 nicht
             ren Belastung verschont! Mit großer                                 beanstanden, sofern die Gerätschaften
               Genugtuung und Erleichterung hat der   Schon jetzt melden wir deshalb unser Peti-  nicht über die TSE verfügen.
             Taxi- und Mietwagenverband Deutsch-  tum an, dass der Verordnungsgeber nicht
             land (TMV) das unter dem 13.10.2023   nur die Problematik wahrnehmen soll, son-  ➔  Für Unternehmen, die vor dem 1. Januar
             datierende Schreiben des Bundesfinanz-  dern sich auch bereits Gedanken über eine   2022 ihre EU-Taxameter und/oder
             ministeriums zur Kenntnis genommen,   Inkrafttretens-Übergangsregelung der Ver-  Wegstreckenzähler mit INSIKA-Technik
             welches die Nichtbeanstandungsrege-  ordnung oder eine Nichtbeanstandungs-  ausgerüstet haben, bleibt es bei der bis
             lung bei Verwendung von Taxametern   regelung des BMF machen muss!“  zum 31.12.2027 geltenden Übergangs-
             und Wegstreckenzählern ohne zertifi-                                regelung, wonach erst spätestens dann
             zierte technische Sicherheitseinrichtung   Die Unerfüllbarkeit der Frist ist sodann   TSE einzusetzen ist. Die Inanspruchnah-
             nach dem 31.12.2023 verkündet.  nicht nur schriftlich und in vielen Gesprä-  me der Übergangsregelung sollte nach
                                             chen mit der Finanzverwaltung vertieft   bisheriger Regelung dem zuständigen
           Der TMV hatte mit seiner Stellungnahme     argumentiert worden, auch Finanz- und   Finanzamt bis zum 31.01.2024 gemeldet
           zum Anwendungserlass zur Abgabenordnung  Verkehrspolitiker auf Bundesebene sind   werden. Diese Meldeverpflichtung bleibt
           im April dieses Jahres bereits schärfstens   thematisch über den komplexen Sachver-  zwar bestehen, ihr ist aber nunmehr
           gegen den geplanten Umsetzungstermin   halt aufgeklärt worden. TMV-Vizepräsident   erst spätestens zum 31.12.2025 nachzu-
           1.1.2024 hinsichtlich der Ausrüstungsver-  Markus Gossmann konnte heute erleichtert   kommen.
           pflichtung der EU-Taxametern und Wegstre-  verkünden: „Nun hat der Druck erfreulicher-
           ckenzählern mit zertifizierten technischen   weise doch noch die erhoffte Wirkung er-  ➔  Alle Unternehmer trifft unverändert die
           Sicherheitseinrichtungen (TSE) protestiert   bracht: Das BMF hat die vom TMV geforder-  Belegausgabepflicht, die aber nur dann
           und schwerwiegende Bedenken hinsichtlich   te Nichtbeanstandungsregelung bis Ende   per Ausdruck nachgekommen werden
           der Realisierbarkeit formuliert:  2025 erlassen. Damit sind wenigstens diese   muss, sofern ein Belegdrucker vorhan-
                                             Sorgen der allermeisten Taxiunternehmer,   den ist. Falls nicht, kann der Beleg in
           „Bis heute fehlt es an den Festlegungen für  die wie ein Kaninchen vor der Schlange   Papierform (bzw. mit Zustimmung des
           die TSE, die Bundesdruckerei wird es nicht   standen, weil sie nicht wussten, wie sie   Fahrgastes elektronisch) ausgegeben
           schaffen, die Anträge von zehntausenden   denn die TSE-Anforderungen in diesem Jahr   werden.
           von Unternehmen auf Erteilung/Zertifizie-  noch erfüllen könnten, vom Tisch“.
           rung der TSE zeitnah zu bearbeiten und                              ➔  Alle Unternehmer trifft nach der Abga-
           einmal abgesehen von den immer noch   Folgende Auswirkungen hat das BMF-   benordnung weiterhin eine Mitteilungs-
             gestörten Lieferketten sind die Zulieferer   Schreiben vom 13.10.2023 für die Taxi-   pflicht über den Einsatz elektronischer
           angesichts der Ungewissheit der Vorgaben,   und Mietwagenunternehmen im Einzelnen,   Aufzeichnungssysteme, unter die auch
           die sie technisch erfüllen müssen, nicht in   wobei teilweise zu unterscheiden ist, ob   EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
           der Lage, innerhalb weniger Monate die   INSIKA eingesetzt wird:      fallen (jedenfalls ab dem Zeitpunkt der
           Branche mit den notwendigen Neugeräten                                noch ausstehenden Verkündung der
           zu versorgen. Wenn noch dazukommt, dass   ➔  Das Wichtigste: Unternehmen, die kein   2. Änderungsverordnung zur Kassensi-
           die Eichämter bzw. Konformitätsbewer-  INSIKA eingesetzt haben, sollen sich   cherungsverordnung; diese Verordnung






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