Page 12 - Taxikurier Dezember 2023 und Januar 2024
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DER LANDESVERBAND
➔ AKTUELLE INFORMATIONEN
TSE: Zum 1. Januar 2024 nicht umsetzbar
Bundesministerium der Finanzen verlangt, erst ab 2026, zwingend die zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtung (TSE) bei Taxametern und Wegstreckenzählern
Die wiederholt und massiv vorgetrage- tungsstellen bei einer Flut von Bearbeitun- zwar baldmöglichst bemühen, umgehend
nen Proteste der Verbände des Taxi- und gen ihre eichgesetzlichen Aufgaben nicht ihre Taxameter und Wegstreckenzähler
Mietwagengewerbes waren erfolgreich. in kurzer Zeit wahrnehmen können, ist es TSE-tauglich zu machen bzw. aufzurüs-
Das Gewerbe wird zunächst von einer sonnenklar, dass der Termin 1.1.2024 in ten. Die Finanzverwaltung wird es aber
weiteren und schon faktisch untragba- der Praxis nicht zu halten sein wird. bis spätestens zum 31.12.2025 nicht
ren Belastung verschont! Mit großer beanstanden, sofern die Gerätschaften
Genugtuung und Erleichterung hat der Schon jetzt melden wir deshalb unser Peti- nicht über die TSE verfügen.
Taxi- und Mietwagenverband Deutsch- tum an, dass der Verordnungsgeber nicht
land (TMV) das unter dem 13.10.2023 nur die Problematik wahrnehmen soll, son- ➔ Für Unternehmen, die vor dem 1. Januar
datierende Schreiben des Bundesfinanz- dern sich auch bereits Gedanken über eine 2022 ihre EU-Taxameter und/oder
ministeriums zur Kenntnis genommen, Inkrafttretens-Übergangsregelung der Ver- Wegstreckenzähler mit INSIKA-Technik
welches die Nichtbeanstandungsrege- ordnung oder eine Nichtbeanstandungs- ausgerüstet haben, bleibt es bei der bis
lung bei Verwendung von Taxametern regelung des BMF machen muss!“ zum 31.12.2027 geltenden Übergangs-
und Wegstreckenzählern ohne zertifi- regelung, wonach erst spätestens dann
zierte technische Sicherheitseinrichtung Die Unerfüllbarkeit der Frist ist sodann TSE einzusetzen ist. Die Inanspruchnah-
nach dem 31.12.2023 verkündet. nicht nur schriftlich und in vielen Gesprä- me der Übergangsregelung sollte nach
chen mit der Finanzverwaltung vertieft bisheriger Regelung dem zuständigen
Der TMV hatte mit seiner Stellungnahme argumentiert worden, auch Finanz- und Finanzamt bis zum 31.01.2024 gemeldet
zum Anwendungserlass zur Abgabenordnung Verkehrspolitiker auf Bundesebene sind werden. Diese Meldeverpflichtung bleibt
im April dieses Jahres bereits schärfstens thematisch über den komplexen Sachver- zwar bestehen, ihr ist aber nunmehr
gegen den geplanten Umsetzungstermin halt aufgeklärt worden. TMV-Vizepräsident erst spätestens zum 31.12.2025 nachzu-
1.1.2024 hinsichtlich der Ausrüstungsver- Markus Gossmann konnte heute erleichtert kommen.
pflichtung der EU-Taxametern und Wegstre- verkünden: „Nun hat der Druck erfreulicher-
ckenzählern mit zertifizierten technischen weise doch noch die erhoffte Wirkung er- ➔ Alle Unternehmer trifft unverändert die
Sicherheitseinrichtungen (TSE) protestiert bracht: Das BMF hat die vom TMV geforder- Belegausgabepflicht, die aber nur dann
und schwerwiegende Bedenken hinsichtlich te Nichtbeanstandungsregelung bis Ende per Ausdruck nachgekommen werden
der Realisierbarkeit formuliert: 2025 erlassen. Damit sind wenigstens diese muss, sofern ein Belegdrucker vorhan-
Sorgen der allermeisten Taxiunternehmer, den ist. Falls nicht, kann der Beleg in
„Bis heute fehlt es an den Festlegungen für die wie ein Kaninchen vor der Schlange Papierform (bzw. mit Zustimmung des
die TSE, die Bundesdruckerei wird es nicht standen, weil sie nicht wussten, wie sie Fahrgastes elektronisch) ausgegeben
schaffen, die Anträge von zehntausenden denn die TSE-Anforderungen in diesem Jahr werden.
von Unternehmen auf Erteilung/Zertifizie- noch erfüllen könnten, vom Tisch“.
rung der TSE zeitnah zu bearbeiten und ➔ Alle Unternehmer trifft nach der Abga-
einmal abgesehen von den immer noch Folgende Auswirkungen hat das BMF- benordnung weiterhin eine Mitteilungs-
gestörten Lieferketten sind die Zulieferer Schreiben vom 13.10.2023 für die Taxi- pflicht über den Einsatz elektronischer
angesichts der Ungewissheit der Vorgaben, und Mietwagenunternehmen im Einzelnen, Aufzeichnungssysteme, unter die auch
die sie technisch erfüllen müssen, nicht in wobei teilweise zu unterscheiden ist, ob EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
der Lage, innerhalb weniger Monate die INSIKA eingesetzt wird: fallen (jedenfalls ab dem Zeitpunkt der
Branche mit den notwendigen Neugeräten noch ausstehenden Verkündung der
zu versorgen. Wenn noch dazukommt, dass ➔ Das Wichtigste: Unternehmen, die kein 2. Änderungsverordnung zur Kassensi-
die Eichämter bzw. Konformitätsbewer- INSIKA eingesetzt haben, sollen sich cherungsverordnung; diese Verordnung
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