Page 9 - Taxikurier April 2024
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steuerlich korrekte Erfassung der Ge-  gilt. Die erwähnte Dokumentationspflicht     Ladenkasse verwendet. Die sogenannte
           schäftsvorfälle nach § 145 AO nachweist.   nach §§ 238 ff. HGB und nach § 22 UStG      „offene Ladenkasse“ ist im BMF-Schreiben
                                             müssen unterschiedlichen steuerlichen   vom 19.06.2018 definiert: „Als offene
           Für Kaufleute ist die Einzelaufzeichnungs-  Zwecken genügen. Die Grundsätze ord-    Ladenkasse gelten eine summarische,
           pflicht in § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB gere-  nungsmäßiger Buchführung erfordern inso-    retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen
           gelt; die Aufbewahrung von betrieblichen   weit die Aufzeichnung jedes einzelnen Ge-  sowie manuelle Einzelaufzeichnungen ohne
           Unterlagen in § 257 HGB. Taxi- und Miet-  schäftsvorfalls unmittelbar nach seinem   Einsatz technischer Hilfsmittel“.
           wagenunternehmer sind nach dem Handels-  Abschluss und in einem Umfang, der einem
           gesetzbuch im Regelfall keine Kaufleute   sachverständigen Dritten in angemessener   Die offene Ladenkasse, also jede Kasse
           nach § 1 Abs. 2 HGB (Ausnahmen möglich:   Zeit                      ohne technische Funktion, ist in der tägli-
           Formkaufmann in der Rechtsform GmbH,                                chen Praxis des Taxi- und Mietwagenunter-
           sogenannter „eingetragener Kaufmann“   ➔  eine lückenlose Überprüfung seiner   nehmens der am häufigsten anzutreffende
           usw.).                              Grundlagen,                     Fall. Hinsichtlich der physischen Aufbewah-
                                             ➔ seines Inhalts,                 rung des Bargeldes gibt es keine Vorgaben.
           Eine steuerliche Einzelaufzeichnungspflicht   ➔ seiner Entstehung und Abwicklung und
           ergibt sich für Taxi- und Mietwagenunter-  ➔  seiner Bedeutung für den Betrieb er-  Es können ganz unterschiedliche Kassen-
           nehmer regelmäßig aus § 22 UStG und   möglicht (vgl. AEAO zu § 146 Tz. 2.1.2).  Behältnisse Verwendung finden: Geld-
           §§ 63 ff. UStDV. Der BFH hat in seinem Ur-                          Schubladen in einer Ladentheke, Kassen
           teil vom 26.02.2004 – XI R 25/02, BStBl II   Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung gilt   mit Zählbrett, herkömmliche Metall-Geld-
           2004, 599, Rz. 30-33, klargestellt, dass   grundsätzlich und ist unabhängig davon,   kassetten oder auch einfache Aufbewah-
           diese Einzelaufzeichnungspflicht insbeson-  ob der Steuerpflichtige ein elektronisches   rungsmöglichkeiten wie Schuhkartons,
           dere für jede einzelne (bar)-Einnahme    Aufzeichnungssystem oder eine offene   Plastikboxen oder dergleichen.
  TaxiAnzeigeA5querNEU  05.05.2015  17:31 Uhr  Seite 1













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