Page 11 - Taxikurier April 2024
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Der BFH setzt damit die konsequente Auf- Nach den Erfahrungen und Erkenntnissen kenfahrten/Rechnungsfahrten sind, um
fassung des BFH-Urteils vom 12.05.1966, des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und diese von „normalen“ Bargeld-Taxifahrten
Az. IV 472/60 fort, wenn Einzelaufzeichnun- Mietwagenunternehmen e.V. fehlen bei unterscheiden zu können.
gen in Form von Aufzeichnung eines jeden einer Betriebsprüfung nach § 162 AO in
Geschäftsvorfalls „technisch, betriebswirt- den vorgelegten Schichtzetteln der Taxi- Oftmals fehlen in den vorgelegten Unter-
schaftlich und praktisch unmöglich“ sind. und Mietwagenbetriebe häufig zahlreiche lagen auch Angaben zu den Schichtzeiten
Die Mindestinhalte von sogenannten Taxi- der vorstehend genannten Inhalte, insbe- und/oder zu den eingesetzten Fahrern. Da
Schichtzetteln wurden von der Rechtspre- sondere die Angaben zum Absolutkilome- meist keine elektronischen Taxameterdaten
chung in etlichen Urteilen definiert sowie terstand des Fahrzeugs bei Schichtbeginn vorgelegt werden können, käme der Erstel-
auch im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 er- und Schichtende (dort als „Tachostände“ lung und Aufbewahrung ordnungsgemäßer
wähnt. Mindesteinzelaufzeichnungen auf bezeichnet). Eine spätere Plausibilisierung Schichtzettel zum Verständnis und zur
den Schichtzetteln sind hiernach: der erwartbar parallel verlaufenden Fahr- Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen
➔ Kennzeichen/Ordnungs-Nummer zeug-km und der Total-km des Fahrpreis- seitens der Finanzverwaltung eine erhöhte
des Fahrzeugs, anzeigers ist damit nicht mehr möglich, Bedeutung zu. Durch die nicht selten feh-
➔ Name des Fahrers, was der Betriebsprüfer insoweit auch be- lerhafte, unvollständige bzw. ungenügende
➔ Schichtdauer (Datum, Schichtbeginn anstanden wird. Art der geführten Aufzeichnungen ist die
und Schichtende), Buchhaltung des Taxi- und Mietwagenun-
➔ Total- und Besetztkilometer, Aus unserer Sicht sollte aus Gründen der ternehmers nicht prüfungsfähig, was steu-
➔ Anzahl der Touren mit Taxameter, Beweisvorsorge und alleine schon im erlich zur Schätzungsbefugnis bzw. zur
➔ Anzahl der Touren ohne Taxameter, Eigen interesse des Taxi- und Mietwagenun- Schätzungspflicht der Finanzbehörde nach
➔ Fahrpreise, ternehmens eine überobligatorische Doku- § 162 Abs. 1 AO führt:
➔ Tachostände, mentation der Geschäftsvorfälle erfolgen.
➔ Gesamteinnahmen, „Soweit die Finanzbehörde die Besteue-
➔ Lohnabzüge bzw. sonstige Abzüge Unter Beweisvorsorge ist in diesem Zusam- rungsgrundlagen nicht ermitteln oder be-
(Lohnabzug, bargeldlose Fahrten), menhang die freiwillige Bereithaltung von rechnen kann, hat sie sie zu schätzen.“
➔ Summe der verbleibende Resteinnahmen über das gesetzliche Erfordernis hinausge-
und henden Informationen, Belegen, Nachwei-
➔ an den Unternehmer abgelieferte Beträge sen usw. zu verstehen, die die ordnungs- 4. Aufzeichnungen im Kontext
➔ [Protokollierung der Zahlungsart] gemäße Lohn- und Finanzbuchhaltung Kassenbuch
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➔ [vereinnahmtes Trinkgeld, ggf. in der plausibilisieren.
Differenzierung Unternehmer/ Das Aufbewahren von Schichtzetteln könnte
Fahrpersonal] Bei Betriebsprüfungen von Taxi- und Miet- unbeachtlich sein, wenn deren Inhalt un-
➔ [chronologische Auflistung der einzel- wagenunternehmen ist häufig auch festzu- mittelbar nach Auszählung der Tageskasse in
nen Fahrten einer Schicht] stellen, dass keine Angaben bzw. Unter- das in Form aneinandergereihter Tageskas-
scheidungen gemacht werden, ob es sich senberichte geführte Kassenbuch übertragen
In diesem Zusammenhang wird die Lektüre bei den betrieblichen Erlösen um Kranken- wird, vgl. BFH-Beschluss vom 25.10.2012,
der drei folgenden Urteile empfohlen, die fahrten/andere Rechnungskunden oder um Az. X B 133/11. Systemwidrig werden von
zwanglos im Internet recherchierbar sind: Barumsätze handelt. den geprüften Taxi- oder Mietwagenbetrie-
➔ BFH-Urteil vom 26.02.2004, ben häufig die (nicht vollständigen)
Az. XI R 25/02 Auch wenn vor Ort ein überwiegender Taxi- Schichtzettel aufbewahrt, so dass die ent-
➔ BFH-Urteil vom 07.02.2007, verkehr im Sozialbeförderungsbereich statt- sprechende Vorschrift nicht einschlägig ist.
Az. V B 161/05 findet, was wohl eine häufige Umsatzform
➔ BFH-Urteil vom 18.03.2015, im ländlichen Bereich ist, ist eindeutig zu Wichtig: Vorliegende Handhabung setzt
Az. III B 43/14 kennzeichnen, welche Beförderungen Kran- zum einen ordnungsgemäße Schichtzettel
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