Page 12 - Taxikurier April 2024
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voraus, zum anderen ist deren Aufbewah-  Umsätze erfasst worden sind, häufig nicht   nachrangig gegenüber anderen Methoden
           rung nur dann nicht erforderlich, wenn   mehr gegeben (= fehlender Vollständig-  anzuwenden ist (BFH vom 23.02.2018 –
           „deren kompletter  Inhalt“ (siehe Wortlaut   keitsnachweis).        X B 65/17).
           des BFH-Urteiles vom 20.10.2012) in das
           Kassenbuch übertragen wird.       Dem Finanzamt werden aufgrund der   Abschließend weisen wir darauf hin, dass
                                             Nichtaufbewahrung der erforderlichen Un-  eine mangelhafte Lohn- und Finanzbuch-
           Die Übertragung lediglich eines Teilinhalts,   terlagen bzw. der fehlenden Vollständigkeit   haltung auch folgende nicht unerhebliche
           also beispielsweise nur der Tageseinnah-  sämtliche Überprüfungsmöglichkeiten der   Weiterungen nach sich ziehen kann:
           men, reicht nicht aus, da hierdurch dem   betrieblichen Angaben auf ihre Plausibi-
           Aufbewahrungszweck der Schichtzettel   lität hin entzogen. Erklärte Einnahmen   ➔  Ordnungswidrigkeitsverfahren nach
           nicht Rechnung getragen wird (vgl. hierzu   sind nur noch verprobbar und nicht mehr   § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO – Steuer-
           den Beschluss des FG Düsseldorf vom   (über)prüfbar.                  gefährdung
           08.11.2013, Az. 13 V 3140/13).                                      ➔  Abgabe/Kontrollmitteilung an die FKS
                                             Die sich hieraus ergebende Rechtsfolge ist   (= Finanzkontrolle Schwarzarbeit) der
           Kassenaufzeichnungen sind grundsätzlich   zwingend die Schätzung der betrieblichen   zuständigen Zollbehörde
           täglich zu führen. Jedes Taxi ist mit einem   Umsätze der letzten drei abgeschlossenen   ➔  Abgaben/Kontrollmitteilung an die
           Taxameter ausgerüstet und stellt für sich   Geschäftsjahre mit den häufig desaströsen     zuständige Genehmigungsbehörde
           laut BFH-Urteil vom 26.02.2004, XI R   Folgen für die betroffenen Taxi- und Miet-
           25/02, eine Kasse dar. Da für jedes Fahr-  wagenbetriebe. In lediglich seltenen Fällen   Hinweis: Dieses Merkblatt beschreibt aus
           zeug üblicherweise Schichtzettel vorliegen,   wird auf Seiten des Finanzamtes auf eine   der Sicht des Landesverbandes Bayerischer
           diese Ergebnisse jedoch nur in ein Kassen-  Steuerzuschätzung wegen Geringfügigkeit   Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. den
           buch eingetragen werden und häufig Kas-  verzichtet (beispielhaft: geringfügige   aktuellen Sachstand der steuerlichen Oblie-
           senfehlbeträge aufgrund der nicht täglich     Kassenmängel - Fundstelle: FG Münster,    genheiten eines Taxi- und Mietwagenunter-
           geführten Kassenbuchführung vorliegen,   1 K 3085/17 E, G, U).      nehmens im Kontext einer Außenprüfung
           liegt in der Regel ein formeller Mangel in                          des Finanzamtes nach § 162 AO. Das Merk-
           der Kassenbuchführung vor.        Aus Sicht des Finanzamtes ist bei Vorliegen   blatt wird vom Landesverband Bayerischer
                                             der beschriebenen Versäumnisse, die sach-  Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.
           Grundsätzlich gilt: Aufgrund der nach wie   logisch als schwerwiegende Buchhaltungs-    regelmäßig aktualisiert; es erhebt aber
           vor überwiegenden Bargeldzahlung im Taxi-   mängel anzusehen sind, die Beweiskraft     keinen Anspruch auf Richtig- oder Vollstän-
           und Mietwagenbereich wird der ordentli-  der Buchführung des Taxi- und/oder Miet-  digkeit .
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           chen Kassenführung bei den Beförderungs-  wagenbetriebes so stark erschüttert, dass
           unternehmen im Gelegenheitsverkehrs eine   die Vertrauensfiktion des § 158 AO in die   1   Soweit vorliegend von Taxameter oder Fahrpreis-
                                                                               anzeiger gesprochen wird, ist grundsätzlich auch der
           zentrale Bedeutung zugeordnet.    ordnungsgemäße Buchhaltung des Taxi-   Wegstreckenzähler nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BOKraft
                                             und Mietwagenunternehmenes nicht mehr     gemeint.
                                             gegeben ist. Die Rechtsfolge hieraus ist die   2   Die in eckiger Klammer vorgenommenen Aufzählungen
           5. Conclusio                      Eröffnung der Schätzungsbefugnis gemäß   sind aus Sicht des Landes verbandes Bayerischer Taxi-
                                                                               und Mietwagenunternehmer e.V. unerlässliche Angaben
                                             § 162 Abs.2 Satz 2 AO. Meist        hinsichtlich des Vollständigkeitsnachweises der verein-
                                                                               nahmten Umsätze, sind aber in der genannten 2. Kas-
           Spätestens ab dem 01.01.2017 besteht mit                            senrichtlinie vom 26.10.2010 nicht erwähnt.
           Auslaufen der Erleichterungsregelung des   erfolgt die Nachkalkulation und Zuschät-  3   Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagen-
           vorgenannten BMF-Schreibens, die gesetzli-  zung des Finanzamtes betriebs- und um-  unternehmen e.V. ist zur Hilfeleistung in Steuersachen
           che Pflicht zur Einzelaufzeichnung sämtli-  satzgrößenabhängig im Rahmen eines   nicht befugt und führt eine solche auch nicht durch.
                                                                               Bitte wenden Sie sich in allen Fragen einer Beratung
           cher Geschäftsvorfälle gemäß § 146 Abs. 1     Sicherheitszuschlages, nicht selten in   bzw. Hilfeleistung in Steuersachen an die zur Aus-
           S. 1 AO. Die Nichterfüllung dieser Vorschrift   fünfstelliger Höhe, teilweise auch darüber-  übung berechtigten Personen.
           begründet – wie beschrieben – einen   liegend.                      (Landesverband Bayerischer Taxi- und
           schweren Buchführungsmangel.                                          Mietwagenunternehmer e.V. – 12 ⁄ 2023 –
                                             Je schwerwiegender der Taxi- und Miet-  Version 1.3)
           Die steuerlichen Ansprüche an die Qualität   wagenunternehmer seine steuerlichen
           der betrieblichen Aufzeichnungen sind ins-    Obliegenheiten (Mitwirkungs-, Aufzeich-
           gesamt nicht zu unterschätzen. Aufgrund   nungs- und/oder Aufbewahrungspflichten)
           der Tatsache, dass meist keine elektroni-  verletzt, desto überschlägiger kann der
           schen Taxameterdaten im Rahmen der Au-  Hinzuschätzungsbetrag durch die Steuerbe-
           ßenprüfung von den Taxi- und Mietwagen-  hörde ausfallen. Das Hinzuschätzungsver-
           unternehmen vorgelegt werden können und   fahren kann bis zur unvermeidbaren „griff-
           auch die Inhalte der Schichtzettel oftmals   weisen Schätzung“ erfolgen, welche eine
           erhebliche Lücken aufweisen oder gänzlich   Schätzungsmethode mit großen Unsicher-
           fehlen, ist die Gewährleistung, wonach alle   heitsfaktor darstellt und anundfürsich nur






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