Page 12 - Taxikurier April 2024
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voraus, zum anderen ist deren Aufbewah- Umsätze erfasst worden sind, häufig nicht nachrangig gegenüber anderen Methoden
rung nur dann nicht erforderlich, wenn mehr gegeben (= fehlender Vollständig- anzuwenden ist (BFH vom 23.02.2018 –
„deren kompletter Inhalt“ (siehe Wortlaut keitsnachweis). X B 65/17).
des BFH-Urteiles vom 20.10.2012) in das
Kassenbuch übertragen wird. Dem Finanzamt werden aufgrund der Abschließend weisen wir darauf hin, dass
Nichtaufbewahrung der erforderlichen Un- eine mangelhafte Lohn- und Finanzbuch-
Die Übertragung lediglich eines Teilinhalts, terlagen bzw. der fehlenden Vollständigkeit haltung auch folgende nicht unerhebliche
also beispielsweise nur der Tageseinnah- sämtliche Überprüfungsmöglichkeiten der Weiterungen nach sich ziehen kann:
men, reicht nicht aus, da hierdurch dem betrieblichen Angaben auf ihre Plausibi-
Aufbewahrungszweck der Schichtzettel lität hin entzogen. Erklärte Einnahmen ➔ Ordnungswidrigkeitsverfahren nach
nicht Rechnung getragen wird (vgl. hierzu sind nur noch verprobbar und nicht mehr § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO – Steuer-
den Beschluss des FG Düsseldorf vom (über)prüfbar. gefährdung
08.11.2013, Az. 13 V 3140/13). ➔ Abgabe/Kontrollmitteilung an die FKS
Die sich hieraus ergebende Rechtsfolge ist (= Finanzkontrolle Schwarzarbeit) der
Kassenaufzeichnungen sind grundsätzlich zwingend die Schätzung der betrieblichen zuständigen Zollbehörde
täglich zu führen. Jedes Taxi ist mit einem Umsätze der letzten drei abgeschlossenen ➔ Abgaben/Kontrollmitteilung an die
Taxameter ausgerüstet und stellt für sich Geschäftsjahre mit den häufig desaströsen zuständige Genehmigungsbehörde
laut BFH-Urteil vom 26.02.2004, XI R Folgen für die betroffenen Taxi- und Miet-
25/02, eine Kasse dar. Da für jedes Fahr- wagenbetriebe. In lediglich seltenen Fällen Hinweis: Dieses Merkblatt beschreibt aus
zeug üblicherweise Schichtzettel vorliegen, wird auf Seiten des Finanzamtes auf eine der Sicht des Landesverbandes Bayerischer
diese Ergebnisse jedoch nur in ein Kassen- Steuerzuschätzung wegen Geringfügigkeit Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. den
buch eingetragen werden und häufig Kas- verzichtet (beispielhaft: geringfügige aktuellen Sachstand der steuerlichen Oblie-
senfehlbeträge aufgrund der nicht täglich Kassenmängel - Fundstelle: FG Münster, genheiten eines Taxi- und Mietwagenunter-
geführten Kassenbuchführung vorliegen, 1 K 3085/17 E, G, U). nehmens im Kontext einer Außenprüfung
liegt in der Regel ein formeller Mangel in des Finanzamtes nach § 162 AO. Das Merk-
der Kassenbuchführung vor. Aus Sicht des Finanzamtes ist bei Vorliegen blatt wird vom Landesverband Bayerischer
der beschriebenen Versäumnisse, die sach- Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.
Grundsätzlich gilt: Aufgrund der nach wie logisch als schwerwiegende Buchhaltungs- regelmäßig aktualisiert; es erhebt aber
vor überwiegenden Bargeldzahlung im Taxi- mängel anzusehen sind, die Beweiskraft keinen Anspruch auf Richtig- oder Vollstän-
und Mietwagenbereich wird der ordentli- der Buchführung des Taxi- und/oder Miet- digkeit .
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chen Kassenführung bei den Beförderungs- wagenbetriebes so stark erschüttert, dass
unternehmen im Gelegenheitsverkehrs eine die Vertrauensfiktion des § 158 AO in die 1 Soweit vorliegend von Taxameter oder Fahrpreis-
anzeiger gesprochen wird, ist grundsätzlich auch der
zentrale Bedeutung zugeordnet. ordnungsgemäße Buchhaltung des Taxi- Wegstreckenzähler nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BOKraft
und Mietwagenunternehmenes nicht mehr gemeint.
gegeben ist. Die Rechtsfolge hieraus ist die 2 Die in eckiger Klammer vorgenommenen Aufzählungen
5. Conclusio Eröffnung der Schätzungsbefugnis gemäß sind aus Sicht des Landes verbandes Bayerischer Taxi-
und Mietwagenunternehmer e.V. unerlässliche Angaben
§ 162 Abs.2 Satz 2 AO. Meist hinsichtlich des Vollständigkeitsnachweises der verein-
nahmten Umsätze, sind aber in der genannten 2. Kas-
Spätestens ab dem 01.01.2017 besteht mit senrichtlinie vom 26.10.2010 nicht erwähnt.
Auslaufen der Erleichterungsregelung des erfolgt die Nachkalkulation und Zuschät- 3 Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagen-
vorgenannten BMF-Schreibens, die gesetzli- zung des Finanzamtes betriebs- und um- unternehmen e.V. ist zur Hilfeleistung in Steuersachen
che Pflicht zur Einzelaufzeichnung sämtli- satzgrößenabhängig im Rahmen eines nicht befugt und führt eine solche auch nicht durch.
Bitte wenden Sie sich in allen Fragen einer Beratung
cher Geschäftsvorfälle gemäß § 146 Abs. 1 Sicherheitszuschlages, nicht selten in bzw. Hilfeleistung in Steuersachen an die zur Aus-
S. 1 AO. Die Nichterfüllung dieser Vorschrift fünfstelliger Höhe, teilweise auch darüber- übung berechtigten Personen.
begründet – wie beschrieben – einen liegend. (Landesverband Bayerischer Taxi- und
schweren Buchführungsmangel. Mietwagenunternehmer e.V. – 12 ⁄ 2023 –
Je schwerwiegender der Taxi- und Miet- Version 1.3)
Die steuerlichen Ansprüche an die Qualität wagenunternehmer seine steuerlichen
der betrieblichen Aufzeichnungen sind ins- Obliegenheiten (Mitwirkungs-, Aufzeich-
gesamt nicht zu unterschätzen. Aufgrund nungs- und/oder Aufbewahrungspflichten)
der Tatsache, dass meist keine elektroni- verletzt, desto überschlägiger kann der
schen Taxameterdaten im Rahmen der Au- Hinzuschätzungsbetrag durch die Steuerbe-
ßenprüfung von den Taxi- und Mietwagen- hörde ausfallen. Das Hinzuschätzungsver-
unternehmen vorgelegt werden können und fahren kann bis zur unvermeidbaren „griff-
auch die Inhalte der Schichtzettel oftmals weisen Schätzung“ erfolgen, welche eine
erhebliche Lücken aufweisen oder gänzlich Schätzungsmethode mit großen Unsicher-
fehlen, ist die Gewährleistung, wonach alle heitsfaktor darstellt und anundfürsich nur
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