Page 35 - Taxikurier Oktober 2024
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Nacken- und Kopfschmerzen als Primärverletzungen    Psychisch bedingte Nacken- und Kopfschmerzen
           eines Verkehrsunfalls                              als unfallursächliche Verletzungen

                                                              Zudem könne ein Unfallverursacher auch für psychische Auswir-
           Psychisch bedingte Nacken- und Kopfschmerzen       kungen eines Unfalls haftungsrechtlich einstehen, so der Bundes-
           als unfallursächliche Verletzungen                 gerichtshof. Auch eine nur psychisch vermittelte Körperverletzung
                                                              sei dem verantwortlichen Schädiger grundsätzlich zuzurechnen.
           Nacken- und Kopfschmerzen können eine Primärverletzung eines   Dies gelte auch dann, wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit
           Verkehrsunfalls darstellen. Sind diese Schmerzen psychisch be-  des Verletzten oder in sonstiger Weise auf einer neurotischen
           dingt, so können sie dennoch unfallursächlich sein, mit der Folge,     Fehlverarbeitung beruhe. Insbesondere entlaste es den Schädiger
           dass der Unfallverursacher dafür haftet. Dies hat der Bundes-  grundsätzlich nicht, wenn der Geschädigte durch frühere Unfälle
           gerichtshof entschieden.                           in seiner seelischen Widerstandskraft soweit vorgeschädigt sei,
                                                              dass nur noch ein geringfügiger Anlass genüge, um psychische
           Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015   Fehlreaktionen auszulösen.
           kam es im Nordosten von Nordrhein-Westfalen zu einem Auffahr-
           unfall. Nachfolgend litt die Unfallgeschädigte an Nacken- und Kopf-  Zurückweisung des Falls
           schmerzen sowie Übelkeit. Sie verlangte daher vom Unfallverursa-
           cher Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro. Die Unfallgeschädigte   Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zur Neuentscheidung
           wurde zwar nicht direkt beim Unfall verletzt, jedoch gab sie an, dass   an das Landgericht zurück.
           die Erinnerungen an den Tod einer Freundin bei einem Verkehrs-
           unfall und die Tätigkeit als Ersthelferin bei einem Verkehrsunfall,   (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.07.2022 – VI ZR 58 ⁄ 21)
           bei dem zwei Menschen starben, die Schmerzen verursacht haben.


           Amtsgericht und Landgericht wiesen Schmerzensgeldklage ab

           Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Bielefeld wiesen
           die Schmerzensgeldklage ab. Nach Auffassung des Landgerichts
           habe die Klägerin keine unfallbedingte Primärverletzung erlitten.
           Zudem seien Schmerzen aufgrund von Erinnerungen an vergangene   TSE leicht gemacht!
           belastende Ereignisse nicht unfallursächlich. Gegen diese Ent-
           scheidung richtete sich die Revision der Klägerin.
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           Bundesgerichtshof bejaht Vorliegen einer Primärverletzung

           Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Klägerin. Nacken-
           und Kopfschmerzen können in Form einer Körperverletzung eine
           Rechtsgutverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB oder § 7
           Abs. 1 StVG und damit eine Primärverletzung darstellen.



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                                                                                       OKTOBER 2024 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 35
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