Page 34 - Taxikurier Oktober 2024
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RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
Nicht alles, was ein bisschen nach Kreuzung aussieht,
ist auch eine
Mitverschulden des Klägers von 25 %
Ein Auto fuhr in Lübeck auf einen „Platz“ zu, um nach links abzu-
biegen. Ein anderes Auto befand sich auf einem Parkplatz. Als es
von dort auf die Straße fuhr stieß es auf dem „Platz“ mit dem
Linksabbieger zusammen. Das Landgericht Lübeck hat entschie-
den, dass der Fahrer des vom Parkplatz kommenden Autos 75 % der
Unfallschäden erstatten muss.
Nach § 10 S. 1 StVO hat sich ein Fahrzeugführer, der aus einem
Grundstück auf die Straße oder von anderen Straßenteilen auf die
Fahrbahn einfahren will, so zu verhalten, dass eine Gefährdung Fahrzeughändler kann sich nicht beliebig lange
anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Zu den „anderen Lieferzeit vorbehalten
Straßenteilen“ im Sinne dieser Bestimmung gehören etwa Geh-
wege, Seitenstreifen und Parkplätze einschließlich ihrer Zu- und
Abfahrten. Wer von dort auf die Straße fährt, muss äußerste Zu lange Lieferzeit berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag
Sorgfalt wahren, vor allem gegenüber dem fließenden Verkehr.
Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass sich der Verkäufer
über eine Klausel in dem Fahrzeugkaufvertrag nicht von der Pflicht
Keine allgemeine Haftung aufgrund befreien kann, den PKW zumindest innerhalb einer angemessenen
unklarer Straßenverhältnisse Frist zu liefern.
Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass der Fahrer des vom In einem Kaufvertrag über ein noch herzustellendes Fahrzeug be-
Parkplatz kommenden Autos 75 % der Unfallschäden erstatten fand sich eine Klausel, nach der es wegen Lieferschwierigkeiten
muss. Warum nicht 100 %? Weil die Situation ziemlich unüber- für Bestellungen keinen Liefertermin gebe. Nach mehrfachen
sichtlich war. Die Bodenbeläge aus Asphalt und Pflasterung lassen Anfragen und einer Fristsetzung erklärte der Käufer knapp ein
keine klaren Rückschlüsse zu, wo der Parkplatz endet und die Stra- Jahr nach Kaufabschluss den Rücktritt von dem Vertrag. Hierfür
ße beginnt und es gibt keine klare Beschilderung. Die Richterin- forderte der Händler sodann Schadensersatz in Form von „Storno-
nen und Richter der Berufungskammer führen aus: „Insgesamt hat Gebühren“ von über 3.000 Euro, da er ausdrücklich keinen
die Straßenführung vor Ort durchaus die Anmutung einer Kreuzung Liefertermin zugesagt habe.
mit vier Fahrtrichtungen. Aufgrund dieser unklaren Straßenverhält-
nisse und aufgrund des Umstands, dass der Kläger an einer tat-
sächlichen Kreuzung nach § 9 StVO vorfahrtsberechtigt gewesen Autokäufer kann ohne Zahlung von Stornokosten
wäre, wiegt der Verstoß der Beklagten nicht derart schwer, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten
die allgemeine [Haftung] der Klägerseite vollständig in den Hin-
tergrund treten lässt.“ Anmerkung: die Straße wurde mittlerweile Das Amtsgericht hat entschieden, dass dem Händler keine Stornie-
bereits teilweise umgebaut. Das Urteil ist rechtskräftig. rungskosten zustehen. Denn die Regelung in dem Kaufvertrag sei
eine vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingung, über die sich
(Landgericht Lübeck, Urteil vom 10.05.2024 – 14 S 7 ⁄ 23) der Händler letztlich unzulässiger Weise die Gültigkeit des Vertrags
habe vorbehalten wollen. Maßgeblich sei daher, ob der Käufer tat-
sächlich eine angemessene Zeit abgewartet habe, innerhalb derer
der Händler das Fahrzeug liefern musste. Das sei unter Abwägung
der Interessen beider Seiten jedenfalls nach 18 Monaten der Fall
(der Kläger hatte im Prozess erneut den Rücktritt erklärt). Somit
stünden dem Händler auch keine Ersatzansprüche zu. Das Urteil ist
rechtskräftig.
(Amtsgericht Hanau, Urteil vom 31.01.2024 – 39 C 111 ⁄ 23)
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