Page 25 - Taxikurier März 2025
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recht kompakt


            VERKEHRSRECHT


             ➔ DIE FIKTIVE GENEHMIGUNG



            Nicht alles geht, aber einiges:                   verkehr nicht ist. So geht es für sie nur entweder über sog.
            einige Grundsätze zur Genehmigungsauflage         Allgemeinverfügung oder eben über eine Auflage zur Mietwagen-
                                                              genehmigung.
              Auflagen sind zusätzliche Verpflichtungen, die dem Adressa-
              ten eines Verwaltungsakts auferlegt werden und eigenständig   Nachträglich können Auflagen einer bereits erteilten Genehmi-
              gerichtlich angefochten werden können. In unserem Zusam-  gung im Übrigen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betrof-
              menhang interessiert uns die Erteilung der Genehmigung für   fenen beigefügt werden. Zudem bleibt der Genehmigungsbehörde
              den Taxi- und Mietwagenverkehr. Diese Auflagen dazu müssen   die Möglichkeit offen, die Genehmigung bei erheblichen Verstö-
              innerhalb des Rahmens des Gesetzes und der dazu erlassenen   ßen gegen Auflagen auch zu widerrufen. Diese Möglichkeiten ha-
              Verordnungen bleiben  und dem öffentlichen Interesse die-  ben diverse Behörden in jüngerer Zeit wiederholt nutzen können,
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              nen. So können beispielsweise Auflagen für Verkehrsunterneh-  um mit Widerrufen den schlimmsten Auswüchsen der Rückkehr-
              mer zur Wahrung öffentlicher Interessen, wie Bedienungs-  pflichtverletzungen bei den Uber- und Bolt-appvermittelten
              ausschlüsse und Tarifvorgaben, als zulässig erachtet werden.  Mietwagen zu begegnen. Passendes Zitat dazu: „Bei der Rück-
                                                              kehrpflicht handelt es sich um eine wesentliche Pflicht für den
            Es ist zwar schon längere Zeit seit dem Vorgang vergangen, den-  Mietwagenverkehr. Sie soll gewährleisten, dass Mietwagen nicht
            noch kann über den Charakter einer Auflage als sogenannten   taxiähnlich auf öffentlichen Straßen und Plätzen bereitgestellt
              Nebenbestimmung viel aus einer Entscheidung des Bundesver-  werden und dort Beförderungsaufträge annehmen. Die Existenz-
            waltungsgerichts  abgeleitet werden. Eine Genehmigungsbehörde   und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs als Verkehrsmittel des
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            hatte bei Neuerteilungen der Taxigenehmigung die Auflage ange-  ÖPNV für individuelle Bedürfnisse zu einem festgelegten Tarif
            fügt, dass ein Taxenunternehmen verpflichtet wird, sich einer   stellt einen besonders wichtigen Belang des Gemeinwohls dar.
            Vermittlungszentrale anzuschließen. Das Gericht urteilte hierzu,   (…) Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, Verstöße ge-
            dass weder das Personenbeförderungsgesetz noch die BOKraft   gen die Rückkehrpflicht jedenfalls in einer gewissen Häufung als
            eine Vorschrift enthalten, die einen solchen Anschlusszwang   schwere Verstöße gegen Vorschriften des Personenbeförderungs-
            ausdrücklich begründet – damit hielt sich die Auflage nicht im   gesetzes einzustufen“ .
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            Rahmen des Gesetzes. Die von der Behörde behauptete Verpflich-
            tung könne auch nicht aus der Beförderungspflicht abgeleitet
            werden, denn deren räumlicher Geltungsbereich ist bei Taxen auf   Wo steht’s im Gesetz?
            das Pflichtfahrgebiet beschränkt und beinhaltet lediglich die   1    § 15 Absatz 3 Satz 1 PBefG;
            Pflicht des Unternehmers, unter bestimmten Voraussetzungen   3    § 61 Absatz 1 Nummer 1 PBefG;
            mit jedermann Beförderungsverträge abzuschließen. Auch aus   4    § 51a Absatz 1 PBefG
            der Betriebspflicht lässt sich keine Verpflichtung zum Anschluss
            an eine Vermittlungszentrale herleiten. Diese Vorschrift ver-  Welches Gericht hat so entschieden?
            pflichtet den Unternehmer lediglich, den Betrieb ordnungsgemäß   2    BVerwG, Urt. v. 08.10.1976 – VII C 54/73 –;
            einzurichten und während der Dauer der Genehmigung nach den   5    VG Düsseldorf, Beschl. v. 12.05.2021 – 6 L 199/21 –
            Bedürfnissen des Verkehrs und dem Stand der Technik ordnungs-
            gemäß aufrechtzuerhalten.

            Allerdings spielen Auflagen zwangsläufig und gerade in jüngerer
            Zeit eine große Rolle nicht nur im Taxen-, sondern auch im Miet-  Der Autor:
            wagenverkehr. So ist es in der großen PBefG-Novelle 2021 bei-  Rechtsanwalt Thomas Grätz
            spielsweise, aber nicht nur dort, unterlassen worden, das Anbrin-  ist seit über 30 Jahren mit
            gen von weiß-blauen Ordnungsnummern in der Heckscheibe von     Personenbeförderungsrecht
            Mietwagen auch mit Bußgelddrohung zu versehen. Erst über eine   befasst und war Geschäftsführer
            Auflage können Verstöße gegen die Ordnungsnummernpflicht   vom  damaligen Taxi-Bundes-
            auch durchgesetzt werden, denn Verstöße gegen Auflagen stellen   verband BZP.  Bekannt ist auch
            Ordnungswidrigkeiten dar und können über diesen Weg mit Geld-  sein PBefG- Standardwerk
            bußen geahndet werden . Noch viel wichtiger stellt sich dieses     „Fielitz ⁄ Grätz“.
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            Instrument der Auflage dar, wenn die Behörde die gesetzliche
            Möglichkeit wahrnimmt und dem Mietwagenverkehr zur Unter-
            bindung von Dumpingpreisen Mindestbeförderungsentgelte  vor-
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            schreiben will. Eine Tarifverordnung wie im Taxenverkehr muss
            gesetzgeberisch vorgesehen sein, was sie für den Mietwagen-






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