Page 20 - Taxikurier Oktober 2021
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RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
Kein Schadensersatz auf Basis der Kosten für Etwas anderes gelte zwar dann, so das Oberlandesgericht, wenn
Reparatur in externer Werkstatt bei Reparatur des in der Werkstatt auch Fremdfahrzeuge zur Gewinnerzielung repa-
bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs riert werden. Voraussetzung für die Zugrundelegung der Kosten
in eigener Werkstatt einer externen Werkstatt sei, dass aufgrund der Reparatur keine
Fremdaufträge angenommen werden konnten. Dazu habe die
Zugrundelegung der Kosten einer externen Klägerin aber nicht ausreichend vorgetragen.
Werkstatt möglich
(Oberlandesgericht Düsseldorf,
Wird das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug in der Urteil vom 15.06.2021 – 1 U 142 ⁄ 20)
Werkstatt des Unfallgeschädigten repariert, so können nur dann
die Kosten einer externen Werkstatt dem Schadensersatz zugrun-
de gelegt werden, wenn die Werkstatt ebenfalls für Reparaturen Taxifahrgast: Wer haftet bei Kollision
von Fremdfahrzeugen verwendet wird. Voraussetzung ist aber, nach Öffnen der Beifahrertür?
dass aufgrund der Reparatur keine Fremdaufträge angenommen
werden konnten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf
entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der
Bus eines Linienbusunternehmens bei einem Verkehrsunfall im
August 2019 in Schermbeck, Nordrhein-Westfalen, beschädigt
wurde, ließ die Firma das Fahrzeug in ihrer eigenen Werkstatt
reparieren. In der Werkstatt wurden neben den eigenen Fahrzeu-
gen auch Fremdfahrzeuge repariert. Die Verantwortlichkeit des
Unfallverursachers für die Unfallfolgen stand außer Streit. Die
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zog aber von den
vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten ein Gewinn-
anteil in Höhe von 15 % ab. Dieser Abzug sei zu bringen, weil
der Bus in der eigenen Werkstatt kostensparend repariert worden
sei. Die Firma sah dies anders und erhob Klage auf Zahlung des istockphoto
Differenzbetrags.
Landgericht wies Klage ab Köln ⁄ Berlin (TMV). Ein Taxifahrgast muss in vollem Umfang haf-
ten, wenn er beim Aussteigen die Fahrzeugtür des Taxis unvor-
Das Landgericht Duisburg wies die Klage ab. Zur Begründung sichtig öffnet und dadurch einen Unfall verursacht. Dies selbst
führte das Gericht aus, dass die Klägerin nicht ausreichend vor- dann, wenn der Taxifahrer in einer Einbahnstraße am linken Stra-
getragen habe, dass ihre Werkstatt in dem Zeitraum der Repara- ßenrand hielt. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln
tur des Busses ausgelastet gewesen sei und dass sie daher weist der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) hin.
Fremdaufträge habe ablehnen müssen. Gegen diese Entscheidung
legte die Klägerin Berufung ein. In einer Einbahnstraße hielt das Taxi auf der linken Fahrbahn-
seite. Der Fahrgast öffnete hinten rechts die Tür zum Aussteigen.
Dabei kam es zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug. Es
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Anspruch entstand ein Schaden von über 10.000 Euro. Der Haftpflichtversi-
auf höheren Schadensersatz cherer des Taxiunternehmens wollte den Schaden von dem Fahr-
gast ersetzt bekommen. Das Landgericht Aachen hatte zunächst
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Klage des Haftpflichtversicherers nur zu 50 % des Gesamt-
des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf einen hö- schadens stattgegeben. Es meinte, der Taxifahrer trage eine Mit-
heren Schadensersatz zu. Da die Klägerin die Möglichkeit gehabt schuld an dem Unfall zur Hälfte. Dieser habe eine erhöhte Gefahr
hat, den Bus in der eigenen Werkstatt zu reparieren, beschränke für den Unfall geschaffen, da er an der linken Fahrbahnseite
sich der zur Herstellung erforderliche Schadensersatz auf die hielt. Die Klägerin beantragte, das Urteil des Landgerichts ab-
insoweit anfallenden Kosten, nicht aber auf die Kosten, die im zuändern und die Beklagte zur Kostenerstattung von 100 % zu
Falle einer Reparatur in einer externen Werkstatt anfielen. verurteilen. Mit Erfolg.
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