Page 20 - Taxikurier Oktober 2021
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RECHTSPRECHUNG


             ➔ URTEILE



            Kein Schadensersatz auf Basis der Kosten für      Etwas anderes gelte zwar dann, so das Oberlandesgericht, wenn
            Reparatur in externer Werkstatt bei Reparatur des    in der Werkstatt auch Fremdfahrzeuge zur Gewinnerzielung repa-
            bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs    riert werden. Voraussetzung für die Zugrundelegung der Kosten
            in eigener Werkstatt                              einer externen Werkstatt sei, dass aufgrund der Reparatur keine
                                                              Fremdaufträge angenommen werden konnten. Dazu habe die
            Zugrundelegung der Kosten einer externen            Klägerin aber nicht ausreichend vorgetragen.
            Werkstatt möglich
                                                              (Oberlandesgericht Düsseldorf,
            Wird das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug in der   Urteil vom 15.06.2021 – 1 U 142 ⁄ 20)
            Werkstatt des Unfallgeschädigten repariert, so können nur dann
            die Kosten einer externen Werkstatt dem Schadensersatz zugrun-
            de gelegt werden, wenn die Werkstatt ebenfalls für Reparaturen   Taxifahrgast: Wer haftet bei Kollision
            von Fremdfahrzeugen verwendet wird. Voraussetzung ist aber,   nach Öffnen der Beifahrertür?
            dass aufgrund der Reparatur keine Fremdaufträge angenommen
            werden konnten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf
              entschieden.

            Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der
            Bus eines Linienbusunternehmens bei einem Verkehrsunfall im
            August 2019 in Schermbeck, Nordrhein-Westfalen, beschädigt
            wurde, ließ die Firma das Fahrzeug in ihrer eigenen Werkstatt
              reparieren. In der Werkstatt wurden neben den eigenen Fahrzeu-
            gen auch Fremdfahrzeuge repariert. Die Verantwortlichkeit des
            Unfallverursachers für die Unfallfolgen stand außer Streit. Die
            Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zog aber von den
            vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten ein Gewinn-
            anteil in Höhe von 15 % ab. Dieser Abzug sei zu bringen, weil
            der Bus in der eigenen Werkstatt kostensparend repariert worden
            sei. Die Firma sah dies anders und erhob Klage auf Zahlung des                                   istockphoto
            Differenzbetrags.


            Landgericht wies Klage ab                         Köln ⁄ Berlin (TMV). Ein Taxifahrgast muss in vollem Umfang haf-
                                                              ten, wenn er beim Aussteigen die Fahrzeugtür des Taxis unvor-
            Das Landgericht Duisburg wies die Klage ab. Zur Begründung   sichtig öffnet und dadurch einen Unfall verursacht. Dies selbst
            führte das Gericht aus, dass die Klägerin nicht ausreichend vor-  dann, wenn der Taxifahrer in einer Einbahnstraße am linken Stra-
            getragen habe, dass ihre Werkstatt in dem Zeitraum der Repara-  ßenrand hielt. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln
            tur des Busses ausgelastet gewesen sei und dass sie daher   weist der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) hin.
            Fremdaufträge habe ablehnen müssen. Gegen diese Entscheidung
            legte die Klägerin Berufung ein.                  In einer Einbahnstraße hielt das Taxi auf der linken Fahrbahn-
                                                              seite. Der Fahrgast öffnete hinten rechts die Tür zum Aussteigen.
                                                              Dabei kam es zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug. Es
            Oberlandesgericht verneint ebenfalls Anspruch     entstand ein Schaden von über 10.000 Euro. Der Haftpflichtversi-
            auf höheren Schadensersatz                        cherer des Taxiunternehmens wollte den Schaden von dem Fahr-
                                                              gast ersetzt bekommen. Das Landgericht Aachen hatte zunächst
            Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung   der Klage des Haftpflichtversicherers nur zu 50 % des Gesamt-
            des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf einen hö-  schadens stattgegeben. Es meinte, der Taxifahrer trage eine Mit-
            heren Schadensersatz zu. Da die Klägerin die Möglichkeit gehabt   schuld an dem Unfall zur Hälfte. Dieser habe eine erhöhte Gefahr
            hat, den Bus in der eigenen Werkstatt zu reparieren, beschränke   für den Unfall geschaffen, da er an der linken Fahrbahnseite
            sich der zur Herstellung erforderliche Schadensersatz auf die   hielt. Die Klägerin beantragte, das Urteil des Landgerichts ab-
              insoweit anfallenden Kosten, nicht aber auf die Kosten, die im   zuändern und die Beklagte zur Kostenerstattung von 100 % zu
              Falle einer Reparatur in einer externen Werkstatt anfielen.  verurteilen. Mit Erfolg.






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