Page 13 - Taxikurier Februar 2022
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WICHTIGE INFORMATIONEN
➔ AUS DEM POLIZEIBERICHT
Pfalz). Aus dieser Gewährleistung, die sich mit den entsprechen- Maxvorstadt – Verkehrsunfall zwischen Polizeifahrzeug
den Vorgaben des Grundgesetzes decke, folge im Grundsatz das und Fußgänger, eine Person schwer verletzt
Recht des Betroffenen, in tatsächlich vorhandene Unterlagen über
Messgerät und Geschwindigkeitsmessung Einsicht zu nehmen. Auf Am Samstag, 01.01.2022, gegen 01.45 Uhr fuhr ein 41-Jähriger
diese Weise werde dem auch von dem Bundesverfassungsgericht in aus München mit seinem Taxi auf der Ludwigsstraße stadtaus-
jüngerer Zeit betonten Gedanken der „Waffengleichheit“ zwischen wärts. Auf Höhe der Hausnummer 16 nahm der 41-Jährige eine
Bußgeldbehörde und Betroffenem Rechnung getragen und diesem Person wahr, die Hilfe zu brauchen schien. Aus diesem Grund
die Möglichkeit eröffnet, selbst nach Entlastungsmomenten in parkte der 41-Jährige und wollte Hilfe leisten. Zur selben Zeit
Gestalt von Fehlern im Messverfahren zu suchen. befuhr ein 30-jähriger Polizeibeamter aus München mit seinem
Dienst-Pkw ebenfalls die Ludwigstraße stadtauswärts. Dabei
hatte er das Blaulicht mit Martinshorn eingeschaltet und be-
Kein unbegrenzter Informationsanspruch fand sich auf dem Weg zu einem Einsatz. Der 41-jährige Taxi-
fahrer nahm die Sondersignale wahr und stellte sich auf die
Allerdings bestehe ein Informationsanspruch nicht unbegrenzt. Fahrbahn, um den herannahenden Streifenwagen als weitere
Er setze zum einen voraus, dass der Betroffene die begehrten Hilfe zum Anhalten zu bewegen.
Informationen hinreichend konkret benenne. Zum anderen sei erfor-
derlich, dass die Dokumente überhaupt einen sachlichen und zeitli- Aufgrund dessen kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem
chen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ordnungswidrigkeitenvor- Dienstfahrzeug und dem 41-Jährigen. Aufgrund der Kollision
wurf sowie eine erkennbare Relevanz für die Verteidigung aufwiesen. wurde dieser auf die Straße geschleudert und verletzte sich da-
Zudem dürften dem Anspruch keine gewichtigen verfassungsrecht- bei schwerer. Der 41-Jährige musste mit einem hinzugerufenen
lich verbürgten Interessen wie beispielsweise die Funktionstüchtig- Rettungsfahrzeug zur stationären Behandlung in ein Kranken-
keit der Rechtspflege oder schützenswerte Interessen Dritter entge- haus verbracht werden. Der 30-jährige Polizeibeamte blieb un-
genstehen. Im Falle der vom Beschwerdeführer begehrten Einsicht verletzt. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden in Höhe von
in die Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen des Messgerätes circa 8.000 Euro. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft
seien die Voraussetzungen eines Einsichtsrechts erfüllt. wurde ein Unfallgutachter zur Unfallstelle herangezogen. Wäh-
rend der Unfallaufnahme musste die Ludwigstraße zwischen
Theresienstraße und Schellingstraße für circa drei Stunden in
Weitere aufgeworfene Fragen konnten dahinstehen beide Richtungen gesperrt werden. Die weiteren Ermittlungen
zum Fall führt die Verkehrspolizei München.
Da die Verfassungsbeschwerde bereits wegen der verweigerten Ein-
sichtnahme in die genannten Unterlagen erfolgreich war, könne
die vom Beschwerdeführer weiter aufgeworfene Frage dahinstehen,
ob das Messergebnis wegen der vom Messgerät nicht gespeicherten Wir danken der Pressestelle des Polizeipräsidiums München
sog. Rohmessdaten verwertbar gewesen sei. für die zur Verfügung gestellten Textvorlagen.
(Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz,
Beschluss vom 13.12.2021 – VGH B 46 ⁄ 21)
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