Page 22 - Taxikurier März 2024
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angewiesenen Standplatze zum Abholen jeder Viertelstunde zu fordern. Nach Mitter- Strafen
irgendwohin bestellt wird, ist berechtigt, nacht gebührt demselben durchgängig dop-
den bei der Bezahlung zum Maßstab die- pelter Lohn.“ Aber: „Trinkgeld wird keines Aus Paragraf 20 erfährt man über die
nenden Zeitraum seiner Benutzung von gezahlt.“ strafenden Kompetenzen der zuständige
dem Augenblicke an zu berechnen, in wel- Behörde: „Die königliche Polizei-Direktion
chem er von seinem Standplatze abfährt. entscheidet die sich ergebenden Differen-
Das zur Bestellung des Fiakers abgesendete Fahrgebiet und Fernfahrten zen nach dem Mietgeschäft und verfügt
Individuum kann sich in solchen Fällen die Strafen nach summarischer Instruktion
durch Mitfahren über die Dauer der auf der Paragraf 12 legt fest: „Der Fiaker ist be- der Sache.“ Und Paragraf 19 kündigt an:
Hinfahrt zugebrachten Zeit versichern. rechtigt, außerhalb der Stadt, in den Vor- „Der Fiaker haftet für Schaden, welcher
Übrigens ist nach einer Verordnung der kö- städten, auch durch den ganzen Englischen durch ihn oder seinen Knecht aus Nach-
niglichen Polizei-Direktion München vom Garten, nach Schwabing [eingemeindet lässigkeit veranlasst wird. Übertretungen
22. Juli 1834 den Fiakern bei Strafe ver- 1890], Bogenhausen [1892], Föhring der Fiaker-Ordnung werden an Geld bis zu
boten, zu akkordieren [= Fahrpreis eigen- [1913], nach Nymphenburg [1899], 15 Gulden oder mit Arrest bis zu 3 Tagen
mächtig festzulegen] oder unter dem Tarife Schleißheim, Moosach [1913], Thalkirchen bestraft.“
zu fahren, sondern dieselben haben sich [mit Obersendling 1900], Harlaching [1854
streng an den Tarif zu halten.“ Die Ent- mit Giesing], Hesselohe und an andere,
lohnung war nach angefangenen Viertel- nicht weiter als 3 Poststunden von hier Fazit
stunden zu entrichten: Paragraf 18: „Die entfernte Orte in der Umgebung zu fahren,
Bezahlung wird beim Aussteigen geleistet, er kann sich aber, wenn er in eines der Fast zweihundert Jahre sind diese Bestim-
wo die laufende Viertelstunde auch für ein benachbarten Dörfer fährt, daselbst nur mungen alt. Das Leben in München und
ganze gilt.“ Auch in jener guten, alten längstens eine halbe Stunde aufhalten und nicht nur hier hat sich seitdem grundle-
Zeit musste man manchmal auf Nummer darf seine Pferde nicht ausspannen. Eine gend verändert und die Stadt sich in unge-
Sicher gehen: „Der Fiaker ist aber zur Si- Ausnahme von letzterer Bestimmung tritt ahnten Ausmaßen ausgedehnt. Doch am
cherstellung gegen Prellereien berechtigt, nur dann ein, wenn derjenige, welcher den Taxibetrieb selbst änderte sich im Grunde
Vorausbezahlung von Viertelstunde zu Vier- Fiaker gemietet hat, denselben zur Rück- genommen wenig, wie man aus dieser
telstunde zu verlangen. Zur Nachtzeit hat fahrt bei sich behalten will und für die Fiaker-Ordnung von 1835 rückblickend
der Fiaker für die Laternen 3 Kreuzer in Wartzeit bezahlt.“ ersehen kann.
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