Page 22 - Taxikurier März 2024
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angewiesenen Standplatze zum Abholen     jeder Viertelstunde zu fordern. Nach Mitter-  Strafen
             irgendwohin bestellt wird, ist berechtigt,   nacht gebührt demselben durchgängig dop-
           den bei der Bezahlung zum Maßstab die-  pelter Lohn.“ Aber: „Trinkgeld wird keines   Aus Paragraf 20 erfährt man über die
           nenden Zeitraum seiner Benutzung von   gezahlt.“                      strafenden Kompetenzen der zuständige
           dem Augenblicke an zu berechnen, in wel-                            Behörde: „Die königliche Polizei-Direktion
           chem er von seinem Standplatze abfährt.                             entscheidet die sich ergebenden Differen-
           Das zur Bestellung des Fiakers abgesendete   Fahrgebiet und Fernfahrten  zen nach dem Mietgeschäft und verfügt
           Individuum kann sich in solchen Fällen                              die Strafen nach summarischer Instruktion
           durch Mitfahren über die Dauer der auf der   Paragraf 12 legt fest: „Der Fiaker ist be-  der Sache.“ Und Paragraf 19 kündigt an:
           Hinfahrt zugebrachten Zeit versichern.   rechtigt, außerhalb der Stadt, in den Vor-  „Der Fiaker haftet für Schaden, welcher
             Übrigens ist nach einer Verordnung der kö-  städten, auch durch den ganzen Englischen   durch ihn oder seinen Knecht aus Nach-
           niglichen Polizei-Direktion München vom   Garten, nach Schwabing [eingemeindet   lässigkeit veranlasst wird. Übertretungen
           22. Juli 1834 den Fiakern bei Strafe ver-  1890], Bogenhausen [1892], Föhring   der Fiaker-Ordnung werden an Geld bis zu
           boten, zu akkordieren [= Fahrpreis eigen-  [1913], nach Nymphenburg [1899],   15 Gulden oder mit Arrest bis zu 3 Tagen
           mächtig festzulegen] oder unter dem Tarife   Schleißheim, Moosach [1913], Thalkirchen   bestraft.“
           zu fahren, sondern dieselben haben sich   [mit Obersendling 1900], Harlaching [1854
           streng an den Tarif zu halten.“ Die Ent-  mit Giesing], Hesselohe und an andere,
           lohnung war nach angefangenen Viertel-  nicht weiter als 3 Poststunden von hier   Fazit
           stunden zu entrichten: Paragraf 18: „Die   entfernte Orte in der Umgebung zu fahren,
           Bezahlung wird beim Aussteigen geleistet,   er kann sich aber, wenn er in eines der   Fast zweihundert Jahre sind diese Bestim-
           wo die laufende Viertelstunde auch für ein     benachbarten Dörfer fährt, daselbst nur   mungen alt. Das Leben in München und
           ganze gilt.“ Auch in jener guten, alten    längstens eine halbe Stunde aufhalten und   nicht nur hier hat sich seitdem grundle-
           Zeit musste man manchmal auf Nummer   darf seine Pferde nicht ausspannen. Eine   gend verändert und die Stadt sich in unge-
             Sicher gehen: „Der Fiaker ist aber zur Si-  Ausnahme von letzterer Bestimmung tritt   ahnten Ausmaßen ausgedehnt. Doch am
           cherstellung gegen Prellereien berechtigt,   nur dann ein, wenn derjenige, welcher den   Taxibetrieb selbst änderte sich im Grunde
           Vorausbezahlung von Viertelstunde zu Vier-  Fiaker gemietet hat, denselben zur Rück-  genommen wenig, wie man aus dieser
           telstunde zu verlangen. Zur Nachtzeit hat   fahrt bei sich behalten will und für die     Fiaker-Ordnung von 1835 rückblickend
           der Fiaker für die Laternen 3 Kreuzer in   Wartzeit bezahlt.“         ersehen kann.









































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