Page 21 - Taxikurier März 2024
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Autorisation bemerkt werden, auch dürfen   länger Wartenden, einen solchen wählen.   Fiaker und Fahrgäste
           die Fiaker die ihnen bestimmten Nummern   Der Fiaker darf den Fahrenden gegen deren
           nicht verwechseln. Diese Nummern werden   Willen noch eine andere Person zum Fahren   Paragraf 11 bestimmte: „Den Fiakern ob-
           auf einem Bleche von zureichender Größe   nicht aufdringen. Auf gleiche Weise ist es   liegt die Verbindlichkeit, den Wagen nach
           sowohl an dem Schlage an beiden Seiten   ihm strengstens untersagt, unter irgend ei-  jeder verrichteten Fahrt zu durchsuchen,
           als an der hinteren Seite des Wagens ange-  nem Vorwande seine Dienstleistung irgend-  die aus Versehen zurückgebliebenen Gegen-
           bracht und durch Schrauben von innen   jemandem zu verweigern. Er darf sich bei   stände in Verwahrung zu nehmen und
             befestigt.“                     der Fütterung an den Wartplätzen nur der   längstens innerhalb 24 Stunden der Poli-
                                             sogenannten Futtersäcke zu bedienen.“   zeibehörde zu überliefern.“ Es bestand für
                                             Diese wurden an den Halteplätzen von Per-  die einzelnen Fiaker eine Rückkehrpflicht
           Standplätze                       sonal vorgehalten.                zu den vier Standplätzen, die ihnen fest
                                                                               zugeteilt waren. Deshalb Paragraf 12: „Den
           Aus Paragraf 7 erfährt man: „Die Fiaker                             Fiakern kann nicht gestattet werden, in
           werden von der königlichen Polizeidirek-  Fahrweise                 den Straßen hin und her zu fahren, um Ver-
           tion in der Stadt und in den Vorstädten an                          dienst zu suchen. Doch hindert diesen kei-
           bestimmten Plätzen aufgestellt. Diese   Paragraf 10: „In der Stadt darf der Fiaker   nen auf der Rückfahrt an seinen Standplatz
             Plätze sind teils ständige Warteplätze, auf   nur im langsamen Trotte, in den Vorstädten   begriffenen Fiaker an der Aufnahme jener
           welchen sich eine bestimmte Anzahl von   etwas schneller fahren.“ Diese unkonkreten   Individuen, die sich desselben bedienen
           Fiakern täglich einfinden muss, teils wer-  Angaben ergaben sich aus den zumeist   wollen.“ Paragraf 13: „Der Fiaker muss sich
           den für außerordentliche Gelegenheiten      engen, oft verwinkelten Gassen in der Alt-  in den Wintermonaten von morgens 8 Uhr
           die besonderen geeigneten Plätze be-  stadt, während die Straßen in den neuen   bis abends 8 Uhr, in den Sommermonaten
           stimmt werden. Die Aufstellungsplätze   Vorstädten breiter und geradlinig angelegt   aber von 7 Uhr morgens bis 9 Uhr abends
           sind: 1) Der Schrannenplatz, 2) Schwabin-  waren, wie man heute noch sieht. Weiter:   an den Wartplätzen aufhalten. In seinem
           ger Tor, 3) Karlstor, 4) Sendlinger Tor.“ Der   „Verboten ist ihm unbesonnenes Vorfahren   Wagen muss die Fiaker-Ordnung aufbewahrt
           Schrannenplatz erhielt im Jahr 1854 seinen  sowie das Nahefahren an den Häusern    sein, damit sich ein jeder Fremde aus der-
           neuen Namen Marienplatz und das Schwa-  oder Gehwegen. Er darf bei dem Ein- oder   selben sogleich die nötige Aufklärung er-
           binger Tor wurde 1817 abgebrochen. Erst   Aussteigen nicht in der Mitte der Straße   holen kann.“ Paragraf 14: „Die höchste
           1841 bis 1844 entstand auf seinem Areal   halten oder an Orten, wo die Fußgänger   Zahl der Personen, die der Fiaker aufzuneh-
           die Feldherrnhalle, in der Zwischenzeit   gehindert werden. Wenn er aus einer Sei-  men verbunden ist, ist auf vier festgesetzt.
           blieb der überkommene Name für den   tenstraße in eine andere, aus einem Hause   Unerwachsene Kinder werden zwei für eine
           Standplatz beibehalten. Da es damals noch   oder über eine Brücke fährt, hat er die   Person gerechnet.“
           keine Telefone gab, schickten die Taxigäste   Pferde im Schritte zu leiten, Fußgänger,
           einen Diener zum Standplatz, um einen   die vor dem Wagen gehen, bei Zeiten anzu-
           Wagen zu bestellen. Mit diesen vier Stand-  rufen und im Winter die Pferde mit Schel-  Bezahlung
           plätzen, zu denen die einzelnen Fiaker   len zu behängen.“ Für die dunklen Tages-
           nach Erledigung eines Auftrages jeweils zu-  zeiten legte Paragraf 16 fest: „Wenn der   Aus Paragraf 17 erfährt man: „Die Bezah-
           rückkehren mussten, konnten die Altstadt   Fiaker zur Nachtzeit fährt, so ist er ver-  lung der Fiaker geschieht nach den ange-
           und die drei entstehenden Vorstädte abge-  pflichtet, 2 Laternen mit angezündeten   hängten Tarif und ist nach Viertelstunden
           deckt werden, während das Lehel mit sei-  Lichtern an seinen Wagen anzubringen.“  berechnet. Der Fiaker, welcher von dem
           ner ärmeren Bevölkerung damals für den
           Umsatz noch nicht interessant war.


           Verhalten am Standplatz

           Paragraf 8 legte fest: „Die Fiaker haben
           sich ohne Widerrede an die Bestimmungen
           der königlichen Polizeidirektion genau zu
           achten, es ist aber, da die Verschiedenheit
           der zur Aufstellung angewiesenen Wartplät-
           ze nicht ohne Einfluss auf den Verdienst
           bleiben kann, in dieser Beziehung ein billi-
           ger Wechsel eingeführt, und zugleich Sorge
           zu tragen, dass an den gewöhnlichen Tagen
           nur eine für das Bedürfnis hinreichenden
           Anzahl von Fiakern sich nach einem be-
           stimmten Wechsel an den allgemeinen
           Wartplätzen aufhalten muss.“ Paragraf 9:
           „Auf den Wartplätzen haben sich die Fiaker
           ruhig zu verhalten, bis man sich ihrer
             bedient. Das Publikum kann sich aus der
           Reihe der Fiaker, ohne Rücksicht auf den




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