Page 21 - Taxikurier März 2024
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Autorisation bemerkt werden, auch dürfen länger Wartenden, einen solchen wählen. Fiaker und Fahrgäste
die Fiaker die ihnen bestimmten Nummern Der Fiaker darf den Fahrenden gegen deren
nicht verwechseln. Diese Nummern werden Willen noch eine andere Person zum Fahren Paragraf 11 bestimmte: „Den Fiakern ob-
auf einem Bleche von zureichender Größe nicht aufdringen. Auf gleiche Weise ist es liegt die Verbindlichkeit, den Wagen nach
sowohl an dem Schlage an beiden Seiten ihm strengstens untersagt, unter irgend ei- jeder verrichteten Fahrt zu durchsuchen,
als an der hinteren Seite des Wagens ange- nem Vorwande seine Dienstleistung irgend- die aus Versehen zurückgebliebenen Gegen-
bracht und durch Schrauben von innen jemandem zu verweigern. Er darf sich bei stände in Verwahrung zu nehmen und
befestigt.“ der Fütterung an den Wartplätzen nur der längstens innerhalb 24 Stunden der Poli-
sogenannten Futtersäcke zu bedienen.“ zeibehörde zu überliefern.“ Es bestand für
Diese wurden an den Halteplätzen von Per- die einzelnen Fiaker eine Rückkehrpflicht
Standplätze sonal vorgehalten. zu den vier Standplätzen, die ihnen fest
zugeteilt waren. Deshalb Paragraf 12: „Den
Aus Paragraf 7 erfährt man: „Die Fiaker Fiakern kann nicht gestattet werden, in
werden von der königlichen Polizeidirek- Fahrweise den Straßen hin und her zu fahren, um Ver-
tion in der Stadt und in den Vorstädten an dienst zu suchen. Doch hindert diesen kei-
bestimmten Plätzen aufgestellt. Diese Paragraf 10: „In der Stadt darf der Fiaker nen auf der Rückfahrt an seinen Standplatz
Plätze sind teils ständige Warteplätze, auf nur im langsamen Trotte, in den Vorstädten begriffenen Fiaker an der Aufnahme jener
welchen sich eine bestimmte Anzahl von etwas schneller fahren.“ Diese unkonkreten Individuen, die sich desselben bedienen
Fiakern täglich einfinden muss, teils wer- Angaben ergaben sich aus den zumeist wollen.“ Paragraf 13: „Der Fiaker muss sich
den für außerordentliche Gelegenheiten engen, oft verwinkelten Gassen in der Alt- in den Wintermonaten von morgens 8 Uhr
die besonderen geeigneten Plätze be- stadt, während die Straßen in den neuen bis abends 8 Uhr, in den Sommermonaten
stimmt werden. Die Aufstellungsplätze Vorstädten breiter und geradlinig angelegt aber von 7 Uhr morgens bis 9 Uhr abends
sind: 1) Der Schrannenplatz, 2) Schwabin- waren, wie man heute noch sieht. Weiter: an den Wartplätzen aufhalten. In seinem
ger Tor, 3) Karlstor, 4) Sendlinger Tor.“ Der „Verboten ist ihm unbesonnenes Vorfahren Wagen muss die Fiaker-Ordnung aufbewahrt
Schrannenplatz erhielt im Jahr 1854 seinen sowie das Nahefahren an den Häusern sein, damit sich ein jeder Fremde aus der-
neuen Namen Marienplatz und das Schwa- oder Gehwegen. Er darf bei dem Ein- oder selben sogleich die nötige Aufklärung er-
binger Tor wurde 1817 abgebrochen. Erst Aussteigen nicht in der Mitte der Straße holen kann.“ Paragraf 14: „Die höchste
1841 bis 1844 entstand auf seinem Areal halten oder an Orten, wo die Fußgänger Zahl der Personen, die der Fiaker aufzuneh-
die Feldherrnhalle, in der Zwischenzeit gehindert werden. Wenn er aus einer Sei- men verbunden ist, ist auf vier festgesetzt.
blieb der überkommene Name für den tenstraße in eine andere, aus einem Hause Unerwachsene Kinder werden zwei für eine
Standplatz beibehalten. Da es damals noch oder über eine Brücke fährt, hat er die Person gerechnet.“
keine Telefone gab, schickten die Taxigäste Pferde im Schritte zu leiten, Fußgänger,
einen Diener zum Standplatz, um einen die vor dem Wagen gehen, bei Zeiten anzu-
Wagen zu bestellen. Mit diesen vier Stand- rufen und im Winter die Pferde mit Schel- Bezahlung
plätzen, zu denen die einzelnen Fiaker len zu behängen.“ Für die dunklen Tages-
nach Erledigung eines Auftrages jeweils zu- zeiten legte Paragraf 16 fest: „Wenn der Aus Paragraf 17 erfährt man: „Die Bezah-
rückkehren mussten, konnten die Altstadt Fiaker zur Nachtzeit fährt, so ist er ver- lung der Fiaker geschieht nach den ange-
und die drei entstehenden Vorstädte abge- pflichtet, 2 Laternen mit angezündeten hängten Tarif und ist nach Viertelstunden
deckt werden, während das Lehel mit sei- Lichtern an seinen Wagen anzubringen.“ berechnet. Der Fiaker, welcher von dem
ner ärmeren Bevölkerung damals für den
Umsatz noch nicht interessant war.
Verhalten am Standplatz
Paragraf 8 legte fest: „Die Fiaker haben
sich ohne Widerrede an die Bestimmungen
der königlichen Polizeidirektion genau zu
achten, es ist aber, da die Verschiedenheit
der zur Aufstellung angewiesenen Wartplät-
ze nicht ohne Einfluss auf den Verdienst
bleiben kann, in dieser Beziehung ein billi-
ger Wechsel eingeführt, und zugleich Sorge
zu tragen, dass an den gewöhnlichen Tagen
nur eine für das Bedürfnis hinreichenden
Anzahl von Fiakern sich nach einem be-
stimmten Wechsel an den allgemeinen
Wartplätzen aufhalten muss.“ Paragraf 9:
„Auf den Wartplätzen haben sich die Fiaker
ruhig zu verhalten, bis man sich ihrer
bedient. Das Publikum kann sich aus der
Reihe der Fiaker, ohne Rücksicht auf den
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