Page 10 - Taxikurier März 2025
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E-Mobilität: Anträge zur Errichtung von Ladeinfrastruktur möglich


             Seit dem 9. Januar 2025 können
               ladepunktbetreibende Unternehmen
             (Charge Point Operator) Anträge auf die
             Errichtung von Ladeeinrichtungen in
             München stellen. Zuvor hatte der Stadt-
             rat die Fortsetzung des Ausbaus der
             Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
             beschlossen und die Satzungen zur Son-
             dernutzungsrichtlinie und die Sonder-
             nutzungsgebühren angepasst. Damit
             wurde der Rahmen für die Genehmigung
             von Ladeeinrichtungen auf öffentlichem
             Grund in der Landeshauptstadt München
             verbindlich festlegt. Die Unterlagen
             und die Bedingungen für den Antrags-
             zeitraum sind unter muenchenunter-
             wegs.de/ladeinfrastruktur abrufbar.
             Die  Antragsfrist endet mit Ablauf des
             6. März 2025.

           Ausgeschrieben werden insgesamt acht
           gleichwertige Flächenkontingente, welche
           sich aus drei beziehungsweise in einem Fall
           aus vier Stadtbezirken zusammensetzen.
           Ein Standort wird für drei Jahre genehmigt
           und kann auf Antrag des Betreibers zwei-
           mal, insgesamt also auf bis zu neun Jahre,
           verlängert werden. Die Unternehmen schla-
           gen dabei Standorte eigenständig vor und   struktur Rechnung zu tragen. Bei der   App auf dem Smartphone von mobilitäts-
           betreiben diese eigenwirtschaftlich. Zu den   Standortwahl sollte zudem auf eine mög-  eingeschränkten Personen über Bluetooth
           Kontingentbereichen und möglichen Standor-  lichst flächendeckende Verteilung in den   mit der Fußgängerampel, welche dann auto-
           ten wurde eine Karte im Geoportal der Stadt   Stadtbezirken geachtet und im Betrieb   matisch die Grünzeit um mehrere Sekunden
           eingerichtet. Falls mehr als eine vollständige     zertifizierter Grünstrom verkauft werden.  verlängert, um die Straße komfortabel und
           und qualifizierte Bewerbung pro Flächen -                           ohne Eile queren zu können. Das Ziel des
           k ontingent eingeht, entscheidet das Los.  Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Der Auf-  Projekts ist es vor allem, Menschen mit
                                             bau weiterer Normalladeinfrastruktur ist ein     Mobilitätseinschränkung die Teilhabe am
           Die Umsetzungsphase beginnt unmittelbar   Meilenstein in den Bemühungen der Landes-  Straßenverkehr zu erleichtern und die Ver-
           mit Abschluss des wettbewerblichen Ver-  hauptstadt, die Antriebswende voranzubrin-  kehrssicherheit zu erhöhen.
           fahrens. Hier wird zunächst durch das Mobi-  gen. Das Mobilitätsreferat freut sich auf
           litätsreferat sowie über das sogenannte   zahlreiche Anträge. Aufgrund des knappen   Im Pilotprojekt zur bedarfsgerechten Verlän-
             Erinnerungsverfahren geprüft, ob die vorge-  öffentlichen Raumes muss parallel auch   gerung der Grünzeit von Fußgängerampeln
           schlagenen Standorte umsetzbar sind, zu-  Ladeinfrastruktur auf Privatgrund weiter   kommt die bereits für ähnliche Anwendun-
           dem werden die zuständigen Bezirksaus-  ausgebaut werden – etwa in Tiefgaragen.   gen bekannte App LOC.id von RTB zum
           schüsse einbezogen. Anschließend kann die   Mit der anstehenden Novelle der Bayeri-    Einsatz. Im Pilotprojekt soll die in der App
           Genehmigung für einen Standort durch das   schen Bauordnung soll der Aufbau von   bereits verfügbare Sonderfunktion der
           Mobilitätsreferat erteilt werden. Im zweiten   Ladeinfrastruktur künftig leichter werden.“     Grünzeitverlängerung evaluiert werden.
           Halbjahr 2025 können dann voraussichtlich   (Meldung vom 9. Januar 2025)    Mobilitätseingeschränkte Personen können
           erste Ladesäulen errichtet und in Betrieb                           sich die App auf ihr Smartphone laden,
           genommen werden. Das gesamte Kontingent                             sich  registrieren und mittels eines ent-
           soll nach Möglichkeit bis zum Jahr 2027   Länger Grün für Fußgänger  sprechenden Nachweises für die bedarfs-
             errichtet werden.                                                 gerechte Grünzeitverlängerung freischalten
                                             Im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt das   lassen. Insgesamt werden sechs Fußgänger-
           Das Mobilitätsreferat fordert die Unterneh-  Mobilitätsreferat an sechs Kreuzungen eine   ampeln zur Kommunikation mit der App
           men ausdrücklich auf, möglichst den Anfor-  bedarfsgerechte Verlängerung der Grünphase   mit entsprechenden Bluetooth-Empfängern
           derungen einer barrierefreien Ladeinfra-  für den Fußverkehr. Dabei kommuniziert eine   ausgestattet.






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