Page 10 - Taxikurier März 2025
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E-Mobilität: Anträge zur Errichtung von Ladeinfrastruktur möglich
Seit dem 9. Januar 2025 können
ladepunktbetreibende Unternehmen
(Charge Point Operator) Anträge auf die
Errichtung von Ladeeinrichtungen in
München stellen. Zuvor hatte der Stadt-
rat die Fortsetzung des Ausbaus der
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
beschlossen und die Satzungen zur Son-
dernutzungsrichtlinie und die Sonder-
nutzungsgebühren angepasst. Damit
wurde der Rahmen für die Genehmigung
von Ladeeinrichtungen auf öffentlichem
Grund in der Landeshauptstadt München
verbindlich festlegt. Die Unterlagen
und die Bedingungen für den Antrags-
zeitraum sind unter muenchenunter-
wegs.de/ladeinfrastruktur abrufbar.
Die Antragsfrist endet mit Ablauf des
6. März 2025.
Ausgeschrieben werden insgesamt acht
gleichwertige Flächenkontingente, welche
sich aus drei beziehungsweise in einem Fall
aus vier Stadtbezirken zusammensetzen.
Ein Standort wird für drei Jahre genehmigt
und kann auf Antrag des Betreibers zwei-
mal, insgesamt also auf bis zu neun Jahre,
verlängert werden. Die Unternehmen schla-
gen dabei Standorte eigenständig vor und struktur Rechnung zu tragen. Bei der App auf dem Smartphone von mobilitäts-
betreiben diese eigenwirtschaftlich. Zu den Standortwahl sollte zudem auf eine mög- eingeschränkten Personen über Bluetooth
Kontingentbereichen und möglichen Standor- lichst flächendeckende Verteilung in den mit der Fußgängerampel, welche dann auto-
ten wurde eine Karte im Geoportal der Stadt Stadtbezirken geachtet und im Betrieb matisch die Grünzeit um mehrere Sekunden
eingerichtet. Falls mehr als eine vollständige zertifizierter Grünstrom verkauft werden. verlängert, um die Straße komfortabel und
und qualifizierte Bewerbung pro Flächen - ohne Eile queren zu können. Das Ziel des
k ontingent eingeht, entscheidet das Los. Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Der Auf- Projekts ist es vor allem, Menschen mit
bau weiterer Normalladeinfrastruktur ist ein Mobilitätseinschränkung die Teilhabe am
Die Umsetzungsphase beginnt unmittelbar Meilenstein in den Bemühungen der Landes- Straßenverkehr zu erleichtern und die Ver-
mit Abschluss des wettbewerblichen Ver- hauptstadt, die Antriebswende voranzubrin- kehrssicherheit zu erhöhen.
fahrens. Hier wird zunächst durch das Mobi- gen. Das Mobilitätsreferat freut sich auf
litätsreferat sowie über das sogenannte zahlreiche Anträge. Aufgrund des knappen Im Pilotprojekt zur bedarfsgerechten Verlän-
Erinnerungsverfahren geprüft, ob die vorge- öffentlichen Raumes muss parallel auch gerung der Grünzeit von Fußgängerampeln
schlagenen Standorte umsetzbar sind, zu- Ladeinfrastruktur auf Privatgrund weiter kommt die bereits für ähnliche Anwendun-
dem werden die zuständigen Bezirksaus- ausgebaut werden – etwa in Tiefgaragen. gen bekannte App LOC.id von RTB zum
schüsse einbezogen. Anschließend kann die Mit der anstehenden Novelle der Bayeri- Einsatz. Im Pilotprojekt soll die in der App
Genehmigung für einen Standort durch das schen Bauordnung soll der Aufbau von bereits verfügbare Sonderfunktion der
Mobilitätsreferat erteilt werden. Im zweiten Ladeinfrastruktur künftig leichter werden.“ Grünzeitverlängerung evaluiert werden.
Halbjahr 2025 können dann voraussichtlich (Meldung vom 9. Januar 2025) Mobilitätseingeschränkte Personen können
erste Ladesäulen errichtet und in Betrieb sich die App auf ihr Smartphone laden,
genommen werden. Das gesamte Kontingent sich registrieren und mittels eines ent-
soll nach Möglichkeit bis zum Jahr 2027 Länger Grün für Fußgänger sprechenden Nachweises für die bedarfs-
errichtet werden. gerechte Grünzeitverlängerung freischalten
Im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt das lassen. Insgesamt werden sechs Fußgänger-
Das Mobilitätsreferat fordert die Unterneh- Mobilitätsreferat an sechs Kreuzungen eine ampeln zur Kommunikation mit der App
men ausdrücklich auf, möglichst den Anfor- bedarfsgerechte Verlängerung der Grünphase mit entsprechenden Bluetooth-Empfängern
derungen einer barrierefreien Ladeinfra- für den Fußverkehr. Dabei kommuniziert eine ausgestattet.
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