Page 13 - Taxikurier März 2025
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STADTINFO
SAVE THE DATES FOR 2025
Natürlich ist es auch hilfreich, wenn Sie
sich die Plausibilität derartiger Schreiben
von Ihrem Steuerberater oder vom zustän- Das neue Jahr hat viel zu bieten: Messen, Feste, Ferien
digen Finanzamt bestätigen lassen, ein An- und ein Champions-League-Finale. Hier schonmal eine erste
ruf genügt. Dass Sie bei diesem Telefonat Übersicht der Highlights in 2025:
keinesfalls die Kontaktdaten aus der ge-
fälschten Zahlungsaufforderung verwenden 01. März bis 09. März Faschingferien
dürfen, erwähnen wir nur am Rande. Ihr
zuständiges Finanzamt finden Sie im Inter- 11. März bis 13. März ICE Europe 2025 – Papiermesse
net, indem Sie in das Schlagwortfeld Ihrer 07. April bis 13. April Messe bauma 25
Suchmaschine den Namen Ihres Finanz- 12. April bis 27. April Osterferien
amtes und „Kontakt“ hinzufügen.
25. April bis 11. Mai Frühlingsfest Theresienwiese
Soweit Sie ein SEPA-Mandat für die Steuer- 31. Mai Champions-League-Finale in der Allianz Arena
behörde vergeben haben (was wohl ein transport & logistic
sehr häufiger Fall sein wird), müssen Sie 02. Juni bis 05. Juni
ohnehin keine separate Zahlung vorneh- 07. Juni bis 22. Juni Pfingstferien
men. Das Finanzamt bedient sich in diesem 24. Juni bis 27. Juni Messe automatica
Fall selbst. Insofern empfehlen wir in
diesem Zusammenhang die Nutzung des 24. Juni bis 27. Juni Messe LASER
SEPA-Lastschriftverfahrens. 01. August bis 15. September Sommerferien
09. September bis 14. September IAA Internationale Autoobil Ausstellung
Taxiverkehr ist kein Lieferverkehr 15. September bis 19. September Messe drinktec
20. September bis 05. Oktober Wiesn
Aus aktuellem Anlass teilen wir Ihnen mit, 06. Oktober bis 08. Oktober Messe expo-real
dass bei einem Verbotszeichen, beispiels-
weise beim Verkehrszeichen 250 „Durch- 01. November bis 09. November Herbstferien
fahrt verboten“, das Taxi keine Durchfahrt- 18. November bis 21. November Messe productronica
berechtigung hat. Auch das Zusatzzeichen
„Lieferverkehr frei“ ändert hieran nichts.
Einschlägig ist das Urteil des OLG Bamberg
vom 09.07.2018 mit dem Geschäftszeichen
3 OLG 130 Ss 58 ⁄ 18:
„Aus Wortsinn und gängigem Sprachge-
brauch des gesetzlich nicht definierten
Begriffes des ,Lieferverkehrs’ im Sinne des
Zusatzzeichens ,Lieferverkehr frei’ […]
ergibt sich, dass mit der stichwortartigen
Umschreibung nur der Transport von Ge-
genständen, insbesondere von Waren und
Gütern, jedoch nicht das Abholen oder
Bringen von Personen gemeint ist.“
Ein Ausnahmetatbestand zum Befahren
einer gesperrten Verkehrsfläche lässt sich
für das Taxi aus dem Zusatzzeichen
„Lieferverkehr frei“ nicht ableiten.
Liefer-
verkehr
frei
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