Page 18 - Taxikurier April 2024
P. 18
Taxitarifordnung und Taxiordnung § 1
Es tut sich was bei unseren Preisen und Die Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförde-
Tarifen. Zum einen wird am 1. April ein rungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) vom 05.02.2021 (MüABl.
angepasster Taxitarif in Kraft treten, zum S. 98), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.08.2023 (MüABl. S. 495) wird wie folgt
anderen konnten mit zwei großen Kranken- geändert:
kasse durch Vertragsverhältnisse zusätz-
liche Umsätze auf lange Frist generiert 1. § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
werden.
Der Beförderungspreis setzt sich unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen
In der Vollversammlung des Stadtrates am aus dem Grundpreis zuzüglich mindestens einer Schalteinheit des Kilometer- bzw. des
28. Februar 2024 wurden zwei für das Taxi- Wartezeitpreises und den Zuschlägen zusammen.
gewerbe wichtige Beschlüsse gefasst: Ne- a) Der Mindestfahrpreis
ben der Änderung der Taxitarifordnung (Grundpreis + 1. Schalteinheit) beträgt bis 31.12.2024 5,70 Euro
wurde auch eine neue Fassung der Taxiord- Der Mindestfahrpreis
nung verabschiedet. Die neue Taxiordnung (Grundpreis + 1. Schalteinheit) beträgt ab 01.01.2025 5,90 Euro
tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft, während die Taxitarifordnung erst b) Der Kilometerpreis wird nach Schalteinheiten
zum 1. April 2024 gelten wird. von je 0,20 Euro angezeigt.
c) Der Kilometerpreis (Tarifstufe 1) beträgt bis 31.12.2024
Dabei haben beide neuen Verordnungen 0,20 Euro pro 80,00 m, Umschaltgeschwindigkeit 15,2 km/h 2,50 Euro
eine enorme Auswirkung: Aufgrund der Der Kilometerpreis (Tarifstufe 1) beträgt ab 01.01.2025
Gegebenheit, dass in der Tarifordnung mit 0,20 Euro pro 74,07 m, Umschaltgeschwindigkeit 14,44 km/h 2,70 Euro
einer terminierten, weiteren Umstellung d) Der Wartezeitpreis (Tarifstufe 2) – kunden- und verkehrsbedingt –
zum 01.01.2025 eine sogenannte „Future- beträgt bis 31.12.2024 je Stunde (0,20 Euro pro 18,9 Sek.) 38,00 Euro
komponente“ enthalten ist, deren Funktion Der Wartezeitpreis (Tarifstufe 2) – kunden- und verkehrsbedingt –
einen aktuellen Kalender voraussetzt, wer- beträgt ab 01.01.2025 je Stunde (0,20 Euro pro 18,5 Sek.) 39,00 Euro
den Taxis mit dem Taxameter vom Typ HALE
MTC-05 diesen Tarif nicht mehr aufspielen
können. Das HALE MTC-05 verfügt über Anstelle der Beförderungsentgeltbestandteile aus § 2 kann ein Festpreis treten, soweit
einen 30-jährigen Kalender vom 1995 bis dies in § 2 Abs. 3 und § 2a geregelt ist.
Ende 2024, der nicht aktualisiert werden
kann. Deshalb müssen diese Taxameter 2. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
durch neuere Modell ersetzt werden!
Für folgende Fahrten gelten abweichend von den Absätzen 1 und 2 jederzeit und
unabhängig von Veranstaltungen oder Messen folgende Festpreise:
Taxitarifordnung: 1. Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Messe München
bis 31.12.2024 90,00 Euro
Folgende Passagen werden zum Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Messe München
01.04.2024 geändert. ab 01.01.2025 94,00 Euro
Verordnung zur Änderung der Verord- 2. Zone Messe München auf direktem Weg zum Flughafen München
nung der Landeshauptstadt München bis 31.12.2024 90,00 Euro
über Beförderungsentgelte und Beför- Zone Messe München auf direktem Weg zum Flughafen München
derungsbedingungen für den Verkehr ab 01.01.2025 94,00 Euro
mit Taxen (Taxitarifordnung) 3. Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof
bis 31.12.2024 101,00 Euro
Die Landeshauptstadt München erlässt auf- Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof
grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeför- ab 01.01.2025 106,00 Euro
derungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der 4. Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zum Flughafen München
Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I bis 31.12.2024 101,00 Euro
S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zum Flughafen München
vom 02.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) und ab 01.01.2025 106,00 Euro
§ 11 Nr. 1 der Delegationsverordnung
(DelV) vom 28.01.2014 (GVBl. S. 22, BayRS 5. Zone Messe München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof
103-2-V), zuletzt geändert durch Verord- bis 31.12.2024 41,00 Euro
nung vom 25.10.2023 (GVBl. S. 606), fol- Zone Messe München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof
gende Verordnung: ab 01.01.2025 43,00 Euro
6. Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zur Zone Messe München
bis 31.12.2024 41,00 Euro
Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zur Zone Messe München
ab 01.01.2025 43,00 Euro
18 ⁄ TAXIKURIER ⁄ APRIL 2024