Page 20 - Taxikurier April 2024
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2.     des § 2 Abs. 4 und 5 über die Aus-
              führung des Beförderungsauftrages,
           3.     des § 2 Abs. 7 und 10 über die Pflich-
              ten bei behördlichen Anordnungen
              und gegenüber der Straßenreinigung,

           4.     des § 2 Abs. 8 über das Instandsetzen
              und Waschen auf Standplätzen,

           5.     des § 3 Abs. 1 und 2 über das Unter-
              breiten von Werbe- und Verkaufs-
              angeboten und des Anwerbens von
              Fahrgästen,

           6.     des § 3 Abs. 3 über die Wartepflicht
                gegenüber Fahrgästen und über Fahrt-
              unterbrechungen,
           7.     des § 3 Abs. 4 über das Mitnehmen
                Dritter oder eigener Tiere,
                                             Verträge mit Krankenkassen        Anfahrten zum Kunden werden nicht be-
                                                                               zahlt. Dadurch werden künftig Hin- und
                                             Ermöglicht durch die Regelungen zum Fest-  Rückfahrten zum gleichen Fahrpreis
                                             preiskorridor, konnte die Taxi-München eG     möglich sein.
                                             inzwischen mit mehreren Krankenkassen
                                             vertragliche Vereinbarungen treffen, um   Bei Abholungen außerhalb Münchens wer-
                                             auch in Zukunft Kooperationspartner und   den dadurch die Fahrpreise niedriger sein
                                             Fahrdienstleister für diese Kundenkreise zu   als bisher bei Anrechnung der Anfahrtsre-
                                             bleiben.                          gelung mit Tarif 1/Tarif 2. Angesichts der
                                                                               deutlichen Verbesserung bei der überwie-
                                             Alle diese Vereinbarungen basieren auf   genden Anzahl der Fahrten sind wir diesen
                                               sogenannten genehmigungspflichtigen   Kompromiss mitgegangen.
                                             Sondervereinbarungen im Sinne des
                                             §51.2 PBefG.                      Auch im Vertrag mit der Bamer beträgt
                                                                               die Pauschale für bis zu 7 km bis zum
                                             Alle Krankenfahrten, die von der Taxi-   31.03.2024 noch 20,50 Euro, ab dem
                                             München eG vermittelt und mit diesen   01.04.24 dann 22,00 Euro. Jeder weitere
                                             Krankenkassen von der Taxi-München eG   Kilometer wird verrechnet mit 2,18 Euro/km
                                             abgerechnet werden, unterliegen diesen   bei Strecken bis zu 50 km, ab 50 km
                                             vertraglichen Regelungen.           werden alle km mit 2,38 Euro vergütet.
                                                                               Ab dem 01.04.24 liegen diese Beträge
                                                                               dann bei 2,38 Euro (bis 50 km) bzw.
           8.     des § 3 Abs. 5 über den Betrieb von   Das Grundgerüst ist bei allen   2,50 Euro (ab 51 km).
              elektronischen Geräten,        Verträgen ähnlich:
                                                                               Bei der Vermittlung werden diese Fahrten
           9.     des § 3 Abs. 6 und 7 über das Ein-    Für Fahrten bis zu einer Beförderungs-  als Festpreis vermittelt, d.h. der Preis muss
              und Ausladen von Gepäck sowie der   strecke von 7 Kilometern erfolgt eine    nicht mehr am Display eingegeben werden.
              Hilfeleistung für hilfsbedürftige   fixe Vergütung.
                Personen zuwiderhandelt.                                       Mit diesen Verträgen konnten wir großes
                                             Beim Vertrag mit der AOK liegt diese in   Umsatzvolumen langfristig an die Taxi-
                                             Höhe von 20,50 Euro (ab dem 01.04. dann   München eG binden und so die Basis
           § 6 Inkrafttreten                 22,00 Euro). Jeder weitere Kilometer wird     unserer Vermittlung mit Kranken-, Schüler-
                                             mit 2,18 Euro vergütet (2,37 Euro ab dem   und Behindertenfahrten stärken.
           (1)    Diese Verordnung tritt am Tag nach   01.04.), und bei Strecken über 50 Kilo-
              der Bekanntmachung in Kraft.   meter gibt 2,30 Euro/km (2,50 Euro/km
                                             ab dem 01.04.).
           (2)    Gleichzeitig tritt die Verordnung der
              Landeshauptstadt München über das   Das heißt, dass kurze Fahrten nun deut-
              Taxigewerbe (Taxiordnung) vom   liche besser vergütet werden, und auch bei
              25.10.2016 (MüABl. S. 435) außer   Strecken über 50 km Beförderungsstrecke
              Kraft.                         kommt ein höherer Satz zur Anwendung.




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