Page 20 - Taxikurier April 2024
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2. des § 2 Abs. 4 und 5 über die Aus-
führung des Beförderungsauftrages,
3. des § 2 Abs. 7 und 10 über die Pflich-
ten bei behördlichen Anordnungen
und gegenüber der Straßenreinigung,
4. des § 2 Abs. 8 über das Instandsetzen
und Waschen auf Standplätzen,
5. des § 3 Abs. 1 und 2 über das Unter-
breiten von Werbe- und Verkaufs-
angeboten und des Anwerbens von
Fahrgästen,
6. des § 3 Abs. 3 über die Wartepflicht
gegenüber Fahrgästen und über Fahrt-
unterbrechungen,
7. des § 3 Abs. 4 über das Mitnehmen
Dritter oder eigener Tiere,
Verträge mit Krankenkassen Anfahrten zum Kunden werden nicht be-
zahlt. Dadurch werden künftig Hin- und
Ermöglicht durch die Regelungen zum Fest- Rückfahrten zum gleichen Fahrpreis
preiskorridor, konnte die Taxi-München eG möglich sein.
inzwischen mit mehreren Krankenkassen
vertragliche Vereinbarungen treffen, um Bei Abholungen außerhalb Münchens wer-
auch in Zukunft Kooperationspartner und den dadurch die Fahrpreise niedriger sein
Fahrdienstleister für diese Kundenkreise zu als bisher bei Anrechnung der Anfahrtsre-
bleiben. gelung mit Tarif 1/Tarif 2. Angesichts der
deutlichen Verbesserung bei der überwie-
Alle diese Vereinbarungen basieren auf genden Anzahl der Fahrten sind wir diesen
sogenannten genehmigungspflichtigen Kompromiss mitgegangen.
Sondervereinbarungen im Sinne des
§51.2 PBefG. Auch im Vertrag mit der Bamer beträgt
die Pauschale für bis zu 7 km bis zum
Alle Krankenfahrten, die von der Taxi- 31.03.2024 noch 20,50 Euro, ab dem
München eG vermittelt und mit diesen 01.04.24 dann 22,00 Euro. Jeder weitere
Krankenkassen von der Taxi-München eG Kilometer wird verrechnet mit 2,18 Euro/km
abgerechnet werden, unterliegen diesen bei Strecken bis zu 50 km, ab 50 km
vertraglichen Regelungen. werden alle km mit 2,38 Euro vergütet.
Ab dem 01.04.24 liegen diese Beträge
dann bei 2,38 Euro (bis 50 km) bzw.
8. des § 3 Abs. 5 über den Betrieb von Das Grundgerüst ist bei allen 2,50 Euro (ab 51 km).
elektronischen Geräten, Verträgen ähnlich:
Bei der Vermittlung werden diese Fahrten
9. des § 3 Abs. 6 und 7 über das Ein- Für Fahrten bis zu einer Beförderungs- als Festpreis vermittelt, d.h. der Preis muss
und Ausladen von Gepäck sowie der strecke von 7 Kilometern erfolgt eine nicht mehr am Display eingegeben werden.
Hilfeleistung für hilfsbedürftige fixe Vergütung.
Personen zuwiderhandelt. Mit diesen Verträgen konnten wir großes
Beim Vertrag mit der AOK liegt diese in Umsatzvolumen langfristig an die Taxi-
Höhe von 20,50 Euro (ab dem 01.04. dann München eG binden und so die Basis
§ 6 Inkrafttreten 22,00 Euro). Jeder weitere Kilometer wird unserer Vermittlung mit Kranken-, Schüler-
mit 2,18 Euro vergütet (2,37 Euro ab dem und Behindertenfahrten stärken.
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach 01.04.), und bei Strecken über 50 Kilo-
der Bekanntmachung in Kraft. meter gibt 2,30 Euro/km (2,50 Euro/km
ab dem 01.04.).
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der
Landeshauptstadt München über das Das heißt, dass kurze Fahrten nun deut-
Taxigewerbe (Taxiordnung) vom liche besser vergütet werden, und auch bei
25.10.2016 (MüABl. S. 435) außer Strecken über 50 km Beförderungsstrecke
Kraft. kommt ein höherer Satz zur Anwendung.
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