Page 24 - Taxikurier April 2024
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zeugs ein Schadensersatzanspruch aus § 7 StVG zu, da das Fahr-  Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 kam es
           zeug der Klägerin „bei dem Betrieb” des Müllabfuhrfahrzeugs be-  auf einer Kreuzung im Saarland zu einem Verkehrsunfall zwischen
           schädigt worden ist. Die Gefahr, die von einer gerade entleerten   einem Pkw und einem Motorrad. Die Pkw-Fahrerin wollte nach
           Mülltonne auf der Straße für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht,   links abbiegen. Zur gleichen Zeit beabsichtigte eine entgegenkom-
           ist dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs zuzurechnen. Bei der   mende Fahrzeugführerin aus ihrer Sicht ebenfalls nach links ab-
             Entscheidung über die Haftungsverteilung hat das Berufungsge-  zubiegen. Dieses Fahrzeug wurde vom Motorradfahrer rechts über-
           richt zu Recht dem Müllwerker einen schuldhaften Verstoß gegen    holt. Um eine Kollision mit der Pkw-Fahrerin zu vermeiden,
           § 1 Abs. 2 StVO vorgeworfen, weil er hinter dem Müllabfuhrfahr-  bremste der Motorradfahrer und rutschte in den Pkw hinein.
           zeug einen Müllcontainer quer über die Straße schob, ohne auf   Die Fahrerin klagte schließlich gegen Motorradfahrer und dessen
           den Verkehr und das Fahrzeug der Klägerin zu achten, welches für   Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz.
           ihn - hätte er den Müllcontainer nicht vor sich hergeschoben –
             erkennbar gewesen wäre.
                                                              Amtsgericht wies Schadensersatzklage ab

           Nicht uneingeschränkt auf verkehrsgerechtes        Das Amtsgericht Saarbrücken wies die Schadensersatzklage ab.
           Verhalten vertrauen                                Seiner Auffassung nach hafte die Klägerin allein für die Unfallfol-
                                                              gen, da sie ihre Sorgfaltspflicht aus § 9 Abs. 3 StVO missachtet
           Allerdings ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch der  habe, indem sie den Beklagten nicht habe durchfahren lassen. Ge-
           Mitarbeiterin der Klägerin als Fahrerin des Pkw ein Verstoß gegen   gen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.
           die Straßenverkehrsordnung vorzuwerfen. Wer an einem Müllab-
           fuhrfahrzeug vorbeifährt, das erkennbar im Einsatz ist, darf daher
           nicht uneingeschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der   Landgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
           Müllwerker vertrauen. Er muss damit rechnen, dass Müllwerker
           plötzlich vor oder hinter dem Müllabfuhrfahrzeug hervortreten und   Das Landgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Amts-
           unachtsam einige Schritte weiter in den Verkehrsraum tun, bevor   gerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
           sie sich über den Verkehr vergewissern. Auf diese typischerweise   Sie habe den Unfall wegen eines Verstoßes gegen § 9 Abs. 3 StVO
           mit dem Einsatz von Müllabfuhrfahrzeugen verbundenen Gefahren   allein verursacht. Dafür spreche der Beweis des ersten  Anscheins.
           hat der vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer sein Fahrverhalten ein-
           zurichten. Lässt sich ein ausreichender Seitenabstand zum Müll-
           abfuhrfahrzeug, durch den die Gefährdung eines plötzlich vor oder   Keine Erschütterung des Anscheinsbeweis
           hinter dem Müllabfuhrfahrzeug hervortretenden Müllwerkers ver-  wegen Sichtbehinderung
           mieden werden kann, nicht einhalten, so ist die Geschwindigkeit
           gemäß § 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO so weit zu drosseln, dass der   Zwar könne der Anscheinsbeweis erschüttert werden, so das Land-
           Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen brin-  gericht, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei Beginn des Abbiegevor-
           gen kann. Den dargelegten Anforderungen genügte die vom Beru-  gangs für den Wartepflichtigen noch nicht sichtbar war. So lag der
           fungsgericht festgestellte Fahrweise der Fahrerin des klägerischen   Fall hier aber nicht. Die Klägerin habe den Beklagten aufgrund
           Fahrzeugs nicht. Bei einem Seitenabstand von maximal 50 cm zum     einer Sichtbehinderung durch das ebenfalls abbiegende Fahrzeug
           Müllabfuhrfahrzeug war die Ausgangsgeschwindigkeit von 13 km/h   nicht erkennen können. Dieser Fall sei nicht geeignet, den An-
           zu hoch, als dass die Fahrerin das Fahrzeug notfalls sofort zum   scheinsbeweis zu erschüttern. Ist die Sicht auf den entgegenkom-
           Stehen hätte bringen können.                       menden Verkehr ganz oder teilweise behindert, bestehe für den
                                                              Abbiegenden eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Die Klägerin hätte
           (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2023 – VI ZR 77 ⁄ 23)   sich langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten müssen und
                                                              hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass kein entgegenkommen-
                                                              der Verkehr vorhanden ist.
           Linksabbieger darf bei Sichtbehinderung nur unter
             besonderer Vorsicht Gegenverkehr kreuzen
                                                              Kein Überholen bei unklarer Verkehrslage

           Geradeausverkehr darf links abbiegende Fahrzeuge    Dem Beklagten sei nach Ansicht des Landgerichts kein Überholen
           rechts überholen                                   bei unklarer Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO anzulasten.
                                                              Es habe für den Beklagten keinen Grund gegeben, nicht darauf
           Ist für einen Linksabbieger die Sicht auf den Gegenverkehr durch   vertrauen zu dürfen, dass sein Vorrecht als Geradeausverkehr von
           ein anderes Fahrzeug behindert, so darf er nur unter besonderer   abbiegewilligen kreuzenden Fahrzeugführern beachtet würde. Das
           Vorsicht den Gegenverkehr kreuzen. Zudem dürfen links abbiegen-  links abbiegende Fahrzeug habe rechts überholt werden dürfen.
           de Fahrzeug rechts überholt werden. Dies hat das Landgericht
           Saarbrücken entschieden.                           (Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2023 – 13 S 33 ⁄ 23)






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